Urteil: Bahnhofsbetreiber müssen aktiv über Verspätungen informieren

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Reisende am Bahnhof, über dts Nachrichtenagentur
Foto: Reisende am Bahnhof, über dts Nachrichtenagentur

Münster (dts Nachrichtenagentur) – Bahnhofsbetreiber müssen Fahrgäste aktiv über Zugausfälle und Verspätungen informieren. Das urteilte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am Freitag. Dies müsse an allen Bahnhöfen und Stationen geschehen.

Ein Verweis auf eine Service-Hotline reiche nicht aus. Fahrgäste müssten direkt unterrichtet und nicht nur auf Informationsmöglichkeiten hingewiesen werden. Wo eine „aktive“ Information technisch nicht möglich sei, müsse nachgerüstet werden. Gegen das Urteil kann noch beim Bundesverwaltungsgericht Revision eingelegt werden.