Allgäu-Airport – Kreisausschuss hält Bürgerbegehren für zulässig – trotz Kritik

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Foto: Allgäu-Airport Memmingerberg

Gremium empfiehlt ein Ratsbegehren. Endgültige Entscheidung fällt am Montag

Das Bürgerbegehren „Kein Geld für Flughafengrundstücke“ ist wohl zulässig. Obwohl es Kritik an der Begründung auf den Unterschriftslisten gab, stimmte der Kreisausschuss des Landkreises Unterallgäu schließlich zu und empfahl dem Kreistag, das Bürgerbegehren in die Wege zu leiten. Der Ausschuss rät zudem, dem Wähler als Alternative zum Bürgerbegehren ein Ratsbegehren anzubieten. Endgültig stimmt darüber der Kreistag in seiner nächsten Sitzung am Montag, 05.10.2015, ab.

Auf Kritik stieß die bei der Unterschriftensammlung verwendete Begründung. Diese dürfe grundsätzlich keine wahrheitswidrigen Aussagen oder übertriebene Darstellungen und Zuspitzungen enthalten, mit denen Bürger fehlgeleitet würden. In Abstimmung mit der Regierung von Schwaben wurden insbesondere folgende Kritikpunkte aufgeworfen:  

  • Der Landkreis wolle sich mit 1,8 Millionen Euro an der Grundbesitzgesellschaft beteiligen – nicht, wie die Interessengemeinschaft behaupte, mit 2,45 Millionen Euro.
  • Die Begründung enthalte keine Angaben darüber, dass sich die Bewertungsgrundlage der Grundstücke durch die Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen entscheidend geändert habe. Auf besagten Flächen bestehe inzwischen Baurecht, der Allgäu Airport habe erheblich in die Infrastruktur investiert und über die neue Entlastungsstraße sei das Gelände inzwischen gut an die Autobahn angebunden. Damit habe sich der Wert der Flächen deutlich gesteigert. Außerdem habe die allgemeine Preisentwicklung im Immobilienbereich ebenfalls zu einer Wertsteigerung geführt.
  • Ebenfalls nicht erwähnt habe die Interessengemeinschaft: Eine Übernahme der Haftung der Besitzgesellschaft für Altlasten solle vertraglich ausgeschlossen werden.
  • Entgegen den Behauptungen der Interessengemeinschaft seien die Grundstücke im Norden bereits weitgehend erschlossen. Die weitere Erschließung im Süden hänge von der künftigen Nutzung ab, die auch von den kommunalen Gesellschaftern bestimmt werde.
  • Große Teile der Flächen würden bereits genutzt und erzielten veritable Einnahmen.

Mitarbeiter der Kommunalaufsicht hatten zudem geprüft, ob genügend gültige Unterschriften für das Bürgerbegehren abgegeben wurden: Es waren 5.857 das sind 5,27 % aller Wahlberechtigten; nötig waren fünf Prozent, also 5.559 Unterschriften.

Einstimmig erachtete es der Kreisausschuss auch für sinnvoll, mittels eines eigenen Ratsbegehrens eine Alternative zum Bürgerentscheid der Interessengemeinschaft anzubieten. So könne der Kreistag selbst aktiv um die Zustimmung der Bürger werben und seine Auffassung hierzu in angemessenem Umfang darlegen, hieß es in der Sitzung. Folgt der Kreistag am Montag dieser Empfehlung, werden auf dem Stimmzettel zwei Bürgerentscheide und eine Stichfrage stehen.

Der Gestaltung des Stimmzettels und dem Termin für den Bürgerentscheid (22.11.2015) stimmte der Ausschuss geschlossen zu; ebenso einer Begründung, die erläutert, warum die Mehrheit des Kreistags einer Beteiligung an der Besitzgesellschaft sehr positiv gegenübersteht.

Das letzte Wort über diese Punkte hat am Montag der Kreistag. Die Sitzung beginnt um 9 Uhr.