Der Landkreis Ostallgäu hat den Corona-Warnwert von 35 Infektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen am Freitag, 16.10.2020, überschritten. Von Samstag, 17. Oktober, bis einschließlich Freitag, 23. Oktober 2020, gelten daher neue Corona-Regeln.
Die Teilnehmerzahl bei privaten Veranstaltungen (insbesondere Hochzeiten, Geburtstagsfeiern oder ähnlichem) sowie privaten Treffen wird auf zehn Personen oder zwei Hausstände limitiert. Neben einer Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden, Betrieben und Freizeiteinrichtungen gilt auch für Schüler von weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht im Unterricht. Auf den stark frequentieren Plätzen in Füssen (Altstadt innerhalb und einschließlich der Luitpoldstraße, Ritterstraße, Lechhalde, Spitalgasse, Klosterstraße und B16), in Hohenschwangau (Alpseestraße innerorts, Neuschwansteinstraße, Parkstraße, Schwangauerstraße und Colomanstraße im Bereich der Parkplätze zu den Königsschlössern) sowie in der Uferstraße in Hopfen gilt ebenfalls Maskenpflicht und ein Alkoholverbot im Freien von 23 Uhr bis 6 Uhr.
Zusätzlich beschränkt das Landratsamt die Abgabe von Speisen und Getränken ab 23 Uhr. Alkoholische Getränke dürfen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr weder an Tankstellen oder anderen Verkaufsstellen noch von Lieferdiensten verkauft werden.
Landrätin Zinnecker: „Verzicht, Vorsorge und Verantwortung“
Die Entwicklung der Lage wird im Landratsamt weiterhin intensiv verfolgt und dann wird über weitere Maßnahmen oder die Aufhebung der Anordnung entschieden. Landrätin Maria Rita Zinnecker appelliert eindringlich an die Bürger: „Wir sind durch die Ereignisse im Frühjahr gewarnt und sollten daraus lernen. Wenn wir uns jetzt an die Regeln halten, können wir das Infektionsgeschehen gemeinsam eindämmen. Was ein Lockdown bedeutet, das haben wir am eigenen Leib erlebt. Lassen wir es nicht mehr dazu kommen, wir alle haben es durch unser Verhalten selbst in der Hand. Verzicht, Vorsorge und Verantwortung sollten unser Handeln in diesen Tagen leiten.“
Info: Die Corona-Hotline des Landratsamtes ist am Samstag von 9 bis 15 Uhr und am Sonntag von 10 bis 14 Uhr besetzt.
Klicke, um auf Allgemeinverfügung-Inzidenz-35_Tenor.pdf zuzugreifen