Ostallgäu – Antragsfrist für Schülerbeförderung

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Lkrs. Ostallgäu | 06.07.2011 |

Das Landratsamt Ostallgäu weist auf die Möglichkeit der Kostenerstattung im Bereich der Schülerbeförderung hin. Fahrten mit dem Pkw vorher genehmigen lassen.

Bis zum 31.10.2011 können Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen die Möglichkeit nutzen, die für ihren Schulweg im ablaufenden Schuljahr 2010/2011 entstandenen Kosten durch den Landkreis Ostallgäu ersetzt zu bekommen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Posteinsendung ist das Eingangsdatum maßgebend.

Soll der Schulweg im laufenden bzw. kommenden Schuljahr mit dem Auto zurückgelegt werden, ist eine Kostenerstattung nur ausnahmsweise möglich. Hier gilt es, sich bereits vor der ersten Fahrt mit dem Landratsamt abzustimmen.

Grundsätzlich werden Anträge genehmigt, wenn eine öffentliche Verkehrsverbindung nicht besteht bzw. die Nutzung eines privateigenen Kraftfahrzeuges an drei Tagen in der Woche eine Zeitersparnis von jeweils mehr als zwei Stunden mit sich bringt. Genehmigt werden zudem Anträge von Teilnehmern einer Fahrgemeinschaft.

Diese Regelung gilt insbesondere auch für Berufs-, Berufsfachschüler sowie Schüler der Fach- und Berufsoberschulen.

Weitere Informationen zur Schulwegkostenfreiheit sind auch auf der Homepage des Landkreises Ostallgäu zu finden: www.ostallgaeu.de/schuelerbefoerderung

Auskünfte erteilen beim Landratsamt Ostallgäu:

Telefon

08342/911-447 – Frau Gellrich bzw. Frau Schmid

08342/911-328 – Frau Zwick