COVID-19 | Notbremse-Regelungen treten im Oberallgäu ab Dienstag automatisch in Kraft

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Ab Dienstag, 23.03.2021, greift auch im Landkreis Oberallgäu die sogenannte Notbremse. Die entsprechenden Regeln treten automatisch in Kraft, weil der Inzidenzwert am Samstag den dritten Tag infolge über 100 lag (112,2).

Im Wesentlichen bedeutet dies ab Dienstag für den Landkreis Oberallgäu:

– Treffen sind möglich mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person

– Zulässig ist ferner die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst

– Kinder unter 14 Jahren, die zum eigenen Hausstand gehören, bleiben außer Betracht

– Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

– eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr

– Im Einzelhandel ist nun wieder „Click&Collect“ möglich

– Buchhandlungen dürfen wie beispielsweise Baumärkte, Gartencenter weiter geöffnet bleiben

– Dienstleistungen der Friseure sowie im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang die nichtmedizinische Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege dürfen angeboten werden

– Nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung bleibt erlaubt, die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt. Der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten sind nur unter freiem Himmel und nur für kontaktfreien Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen zulässig.

– Museen und Kulturstätten werden wieder geschlossen.

 

Bekanntmachung_Notbremse_20-03