Landkreis Neu-Ulm | Versand der Wahlbenachrichtigungskarten beginnt

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Aufgrund des Cyberangriffs werden Bürgerinnen und Bürger besonders gebeten, auf den Eingang ihrer Wahlbenachrichtigungen zu achten

Aktuell laufen die Vorbereitungen zur Landratswahl im Landkreis Neu-Ulm. Nächste Woche beginnen die Kreiskommunen mit der Versendung der Wahlbenachrichtigungskarten. Aufgrund des Cyberangriffs auf den Zweckverband gemeindliche Datenverarbeitung vor einigen Wochen sind die Bürgerinnen und Bürger folgender Kommunen besonders gebeten, darauf zu achten, ob bis zum 29. Dezember 2023 eine Wahlbenachrichtigung bei ihnen eingegangen ist:

  • Altenstadt
  • Bellenberg
  • Buch
  • Holzheim
  • Kellmünz
  • Nersingen
  • Oberroth
  • Osterberg
  • Pfaffenhofen
  • Roggenburg
  • Unterroth

Für diese Gemeinden konnte ein Datenbestand mit Stand Mitte November wiederhergestellt werden. Auf der Grundlage dieser Daten und der entsprechenden Nacherfassungen werden die Wahlbenachrichtigungskarten für die Landratswahl verschickt.

Bürgerinnen und Bürgern, die glauben, dass sie bei der Landratswahl wahlberechtigt sind und bis zum 29. Dezember 2023 keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, wird dringend empfohlen, sich dann umgehend mit ihrer entsprechenden Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen. Dadurch kann überprüft werden, ob die Person in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde. So kann sichergestellt werden, dass sie der Wahl am 14. Januar 2024 ihre Stimme abgeben können.

Wahlberechtigt für die Landratswahl sind gem. Art. 1 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) alle Personen, die am Wahltag:

  • Unionsbürger sind,
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis (Landkreis Neu-Ulm) mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten (also seit mindestens dem 14. November 2023),
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.