COVID-19 | Landkreis Neu-Ulm: Ständige Impfkommission empfiehlt zweite Auffrischungsimpfung

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Impfzentrum und Impfstellen im Landkreis Neu-Ulm setzen Empfehlung um

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat kürzlich eine Empfehlung für eine zweite Auffrischungsimpfung (vierte Impfung) für bestimmte Personengruppen ausgesprochen. Diese setzen das Impfzentrum des Landkreises in Weißenhorn sowie die Impfstellen in Neu-Ulm und Illertissen um. Auch bei den Sonderimpfaktionen des Landkreises an unterschiedlichen Standorten ist eine zweite Auffrischungsimpfung (zweite Boosterimpfung) möglich.

Folgende Personen können sich gemäß der STIKO-Empfehlung in den Einrichtungen des Landkreises impfen lassen:

  • Menschen ab 70 Jahren
  • Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege
  • Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahre
  • Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Patientinnen- und Patientenkontakt sowie Bewohnerinnen- und Bewohnerkontakt)

Die zweite Auffrischungsimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die zweite Auffrischungsimpfung frühestens nach sechs Monaten erhalten.

Landratsamt nimmt Kontakt zu Senioren- und Pflegeheimen für zweite Auffrischungsimpfung auf

Das Landratsamt hat Kontakt mit den Senioren- und Pflegeheimen aufgenommen, um diesen eine zweite Auffrischungsimpfung anzubieten. Zum Einsatz kommen wieder in bewährter Weise die Mobilen Teams, welche die Einrichtung besuchen, um direkt vor Ort zu impfen.

Die STIKO nimmt in ihrer Empfehlung auf aktuelle Daten Bezug. Diese Daten zeigen laut STIKO, dass der Schutz nach der ersten Auffrischungsimpfung gegen Infektionen mit der momentan zirkulierenden Omikron-Variante innerhalb weniger Monate abnimmt. Dies ist insbesondere für Menschen ab 70 Jahren und für Personen mit Immunschwäche bedeutsam. „Denn für diese Personen besteht das höchste Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf nach einer Infektion“, erläutert Dr. Peter Czermak, Ärztlicher Leiter des Impfzentrums im Landkreis Neu-Ulm. „Mit der zweiten Auffrischungsimpfung soll der Schutz verbessert und schweren Erkrankungen bei gefährdeten Personen vorgebeugt werden.“

Des Weiteren soll nach der Empfehlung der STIKO mit der zweiten Auffrischungsimpfung das Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen besser geschützt sowie dadurch auch die Patientinnen und Patienten bzw. betreuten Personen geschützt werden. Ein weiteres Ziel ist die Aufrechterhaltung der medizinischen und pflegerischen Versorgung durch Verringerung von Isolation und Quarantänemaßnahmen.

Personen, die nach der ersten Auffrischungsimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird laut STIKO keine weitere Auffrischungsimpfung empfohlen.

Öffnungszeiten und Sonderimpftermine

Impfstelle Neu-Ulm

Samstag 09:00 – 13:00 Uhr (ab 12 Jahre)
Sonntag 10:00 – 17:00 Uhr (ab 12 Jahre)

Kinderimpfungen (5 bis einschließlich 11 Jahre)
Sonntag 10:00 – 15:00 Uhr

Impfstelle Illertissen
Freitag 18:00 – 21:00 Uhr (ab 12 Jahre)
Samstag 15:00 – 18:00 Uhr (ab 12 Jahre)

Impfzentrum Weißenhorn
Montag bis Freitag 10:00 – 18:00 Uhr (ab 12 Jahre)
Samstag 09:00 – 14:00 Uhr (ab 12 Jahre)

Kinderimpfungen  (5 bis einschließlich 11 Jahre)
Mittwoch 14:00 – 18:00 Uhr
Samstag 09:00 – 14:00 Uhr

Sonderimpftermine in Pfaffenhofen an der Roth, in Kellmünz und Neu-Ulm

  • Gebetsstätte Marienfried, Marienfriedstraße 62, 89284 Pfaffenhofen an der Roth:
    • Samstag, 12. Februar 2022, 10:00 – 15:00 Uhr
    • Montag, 14. Februar 2022, 10:00 – 15:00 Uhr
    • Samstag, 12. März 2022, 10:00 – 15:00 Uhr
  • Sporthalle Kellmünz, Werkstraße 1, 88451 Dettingen an der Iller:
    • Dienstag, 01. März 2022, 14:00 – 16:00 Uhr

  • Gemeinsam mit dem Internationalen Beirat der Stadt Neu-Ulm finden zwei Sonderimpftermine im Wiley an der Friedenskirche/HNU, Wileystraße 1, 89231 Neu-Ulm statt:
    • Sonntag, 13. Februar 2022, 09:00 – 15:00 Uhr
    • Montag, 14. Februar 2022, 09:00 – 15:00 Uhr

Keine Terminvereinbarung erforderlich, aber empfohlen

Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich, wird aber für das Impfzentrum in Weißenhorn sowie die Impfstellen in Neu-Ulm und Illertissen empfohlen. Eine Online-Buchung ist möglich über die Corona-Website des Landkreises unter https://www.landkreis-nu.de/corona/Impfen

Für Personen, die nicht internetaffin sind, ist eine telefonische Terminvergabe unter 07309 – 927 92 50 (Betreiber Huber Health Care) möglich. Die telefonische Terminvergabe ist Montag bis Freitag von 12:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

Für die Sonderimpftermine in Pfaffenhofen, Kellmünz und Neu-Ulm ist keine Terminvereinbarung erforderlich und vorgesehen.

Bitte Personalausweis, Versichertenkarte und Impfpass mitbringen.