COVID-19 | Schnelltestangebot im Landkreis Neu-Ulm kann in Umsetzung gehen

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Dezentrales Angebot durch Einbindung von Apotheken und Arztpraxen

Seit dieser Woche darf sich jeder Bürger bzw. jede Bürgerin einmal in der Woche kostenlos mit einem Schnelltest auf das Coronavirus testen lassen. Die entsprechende Test-Verordnung ist diese Woche in Kraft getreten. Verschiedene Apotheken und die Mehrzahl der niedergelassenen Ärzte haben bereits ihre Bereitschaft signalisiert, diese Tests vorzunehmen. Für die Apotheken ist heute (11.03.2021) eine entsprechende Allgemeinverfügung in Kraft getreten, um diese kostenlosen Schnelltests bei allen Bürgerinnen und Bürgern vorzunehmen. Damit wurden die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit es nun in die Umsetzung gehen kann.

Wo kann ich einen Schnelltest machen lassen?

Bei Interesse an einem Schnelltest bitte sich vorab beim Arzt oder in der Apotheke erkundigen, ob er diese Tests (schon) vornimmt. Nachdem die Vorbereitungen jetzt erst richtig anlaufen können, wird eine Testung überall im Landkreis noch nicht umgehend möglich sein. Das Landratsamt wird die Anbieter für Schnelltests – deren Einverständnis vorausgesetzt – in den nächsten Tagen auch auf seiner
Website veröffentlichen und die Liste dann weiter aktualisieren.

Ziel ist es, die Schnelltests flächendeckend im gesamten Landkreis anzubieten, so dass jeder Bürger und jede Bürgerin direkt bei sich im Wohnort die Möglichkeit hat, sich testen zu lassen. Unterstützung hierbei gibt es auch von den Kommunen, die z. B. entsprechende Räumlichkeiten für die Tests zur Verfügung stellen. Gerade mit Blick auf die weiteren möglichen Lockerungen ab dem 22. März sind rasche und niederschwellige Testmöglichkeiten wichtig. So ist künftig z. B. je nach Wert der 7-Tage-Inzidenz ein tagesaktuelles negatives Schnelltestergebnis Voraussetzung, um ein Restaurant oder Kino zu besuchen. „Ich danke allen Beteiligten, die sich hier einbringen und damit entscheidend dazu beitragen, nicht nur die Corona-Pandemie weiter einzudämmen, sondern auch die Voraussetzungen schaffen, um wieder verstärkt ein gesellschaftliches Leben zulassen zu können“, sagt Landrat Thorsten Freudenberger.

Auch für das Testzentrum des Landkreises Neu-Ulm in Weißenhorn gibt es Überlegungen, wie es weiter in die Teststrategie für Schnelltestungen eingebaut werden kann. Konkrete Möglichkeiten sollen in den nächsten Tagen erörtert werden. Aktuell läuft dort noch das spezielle Testangebot für Schülerinnen und Schüler. Anmeldungen sind möglich unter https://portal.huber-health-care.com/signup

Laut ärztlichem Koordinator des Landkreises Neu-Ulm Dr. Stefan Thamasett ist bereits heute ein nahezu fächendeckendes Testangebot im Landkreis gegeben. „Viele niedergelassenen Ärzte testen sowohl mittels Schnelltest aber natürlich auch weiterhin wird der sichere PCR Test durchgeführt. Dazu kommen noch die Apotheken und das Testzentrum, so dass eine schnelle, wohnortnahe und sichere Testung für Jederman gewährleistet werden kann.“

Was gibt es bei einem positiven Testergebnis zu beachten?

Falls das Ergebnis des Schnelltests positiv ist, ist die betroffene Person verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Außerdem sollte umgehend ein PCR-Test mit dem Hinweis auf das positive Schnelltestergebnis gemacht werden, um das Ergebnis abzusichern. Kostenlose PCR-Tests sind zum Beispiel über das Testzentrum des Landkreises unter https://landkreis.neu-ulm.de/de/Corona-Testzentrum.html (vorausgesetzt der Betroffenen hat keine Symptome) sowie über die Arztpraxen möglich. Hierfür bitte unbedingt zuerst telefonisch Kontakt mit der Arztpraxis aufnehmen.

Wer darf Schnelltests nach einer Beauftragung durch das Landratsamt vornehmen?

Neben den Ärzten und Apotheken haben auch andere Anbieter die Möglichkeit, kostenlose Schnelltests anzubieten. Voraussetzung ist hier eine Beauftragung durch das Landratsamt. Dazu zählen

  • ärztlich geführte Einrichtungen
  • Rettungs- und Hilfsorganisationen
  • Anbieter, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Tests – insbesondere nach einer Schulung – garantieren können (eine Schulung durch das
    Landratsamt ist nicht möglich)

Wer Interesse hat, diese Schnelltests anzubieten muss sich zuerst beim Landratsamt Neu-Ulm (Telefon 0731/70 40 10 40, E-Mail kristina.langer@lra.neu-ulm.de) melden.

Die Beschaffung der Schnelltests übernimmt jede Einrichtung eigenverantwortlich.