Landkreis Neu-Ulm | Die neue Bayerische Bauordnung: Das sollten Bauherren beachten

-

Print Friendly, PDF & Email

Die neue Bayerische Bauordnung ist am 01.02.2021 in Kraft getreten. Abgeänderte Vorgaben im Abstandsflächenrecht und vereinfachte Regelungen bei der Nachbarbeteiligung stellen zwei Schwerpunkte dar, die die Bayerische Staatsregierung beschlossen hat

Wesentlicher Inhalt der neuen Bauordnung sind die Verkürzung der Abstandsflächen von vormals 1 H auf 0,4 H bei Gebäuden, die überwiegend zum Wohnen genutzt werden sowie eine Vereinfachung der Berechnung der Abstandsflächen. Die einzuhaltende Abstandsfläche bemisst sich in der Regel nach der Wandhöhe (H), die senkrecht zur Wand gemessen wird. Als Wandhöhe gilt dabei das Maß von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand.

Das Landratsamt Neu-Ulm weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass sich Bauherren hierzu vorab bei der Gemeinde erkundigen sollten. Denn Gemeinden können – unabhängig von der neuen BayBO 2021 – abweichende Regelungen treffen. Hinsichtlich der Abstandsflächen haben im Landkreis Neu-Ulm beispielsweise die Gemeinden Buch und Elchingen bereits eine entsprechende Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe erlassen.

Eine weitere, grundlegende Änderung in der Bauordnung stellt die Nachbarschaftsbeteiligung dar. Konnte die Beteiligung eines Nachbarn bisher auch auf Antrag des Bauherrn über die Gemeinde erfolgen, steht die Nachbarbeteiligung nunmehr vollständig in der alleinigen Verantwortung des Bauherrn. Dabei ist die Unterschrift des Nachbarn nicht mehr auf dem Bauplan erforderlich, sondern genügt gegenüber dem Bauherrn in schriftlicher Form. Der Bauherr ist verpflichtet dem Landratsamt mitzuteilen, welcher Nachbar zugestimmt hat und welcher nicht. Die Nachbarbeteiligung dient dem Schutz des Bauherren, betont das Landratsamt Neu-Ulm.

Die Befürchtung vieler Bauherren, das geplante Projekt ohne Zustimmung keinesfalls umsetzen zu können, ist oftmals unbegründet: Nicht jeder Einwand des Nachbarn stellt auch tatsächlich eine Verletzung der nachbarlichen Rechte dar.

Die neuen Formulare, die für die Einreichung im Landratsamt Neu-Ulm benötigt werden, stehen auf der Webseite des Landratsamtes unter https://landkreis.neu-ulm.de zur Verfügung.

Das Landratsamt bittet darum, bei der Einreichung auf die Vollständigkeit der Unterlagen zu achten, so dass der gewünschte Plan schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

Alle weiteren Änderungen, die die BayBO mit sich bringt, finden sich auf der Webseite des Ministeriums unter https://www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauordnungundvollzug/index.php