CANNABIS-LEGALISIERUNG ab 01.04.2024 | DAS GILT FÜR BESITZ, KONSUM UND KAUF

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DIE WICHTIGSTEN ECKPUNKTE IM ÜBERBLICK:

  • Cannabis gehört nicht mehr zu verbotenen Substanzen nach dem Betäubungsmittelgesetz. Der Besitz und Konsum bleibt unter bestimmten Bedingungen straffrei.
  • Für Erwachsene sind bis zu 25 Gramm pro Tag erlaubt, maximal 50 Gramm pro Monat, 18- bis 21-Jährige dürfen maximal 30 Gramm pro Monat bekommen (mit einer Obergrenze beim Wirkstoffgehalt von maximal 10 mg).
  • Die Abgabe erfolgt über sogenannte Cannabis-Clubs, für die bestimmte Regeln gelten. Sie dürfen keine Werbung machen.
  • Finanziert wird der Anbau im Verein über Mitgliedsbeiträge, es gibt also keinen Verkauf in dem Sinne.
  • Maximal drei „weibliche blühende Pflanzen“ sind im Eigenanbau erlaubt – geschützt vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche.
  • In der Öffentlichkeit ist der Konsum nahe Schulen oder Kitas verboten.
  • Eine Expertenkommission soll bis 31. März 2024 eine neue Regelung im Straßenverkehr festlegen soll. Der bisherige THC-Grenzwert von einem Nanogramm je Milliliter Blutserum gilt als zu niedrig.
  • Frühere Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus bis 25 Gramm oder maximal drei Pflanzen können auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden, wenn das damalige Verhalten nach neuem Recht nicht mehr strafbar ist. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes werden Ermittlungs- und Strafverfahren beendet, die nach dem neuen Recht keine Grundlage mehr haben.
  • Eine Kampagne der Bundesregierung soll auf die Gefahren des Cannabiskonsums für junge Menschen aufmerksam machen.

Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz

Hier die Antworten aus Bundsgesundheitsministerium.