Stadt Memmingen | Artenschutz von Störchen beachten

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Größere Kolonien in Städten bringen Nachteile mit sich

Der Weißstorch hat in den letzten beiden Jahrzehnten in seinem Bestand in Schwaben erheblich zugenommen, darunter auch in der Stadt Memmingen. Mancher Hausbesitzer ist darüber nicht begeistert. Denn solche Kolonien ziehen meist weitere, noch unerfahrene Störche, an und diese versuchen oft an ungeeigneten Stellen einen Nestbau, etwa auf Erkern oder noch beheizten Kaminen. Je größer diese Kolonien werden, desto mehr Probleme können sich ergeben: Gebäudeeingänge werden verkotet, auf Dächern und Gehsteigen sammelt sich Reisig an, Kamine können nicht mehr beheizt werden und ähnliches.

Dagegen kann man sich als Hausbesitzer schützen, ohne gegen das Artenschutzrecht zu verstoßen. Nachfolgend dazu einige praktische Hinweise.

Der Weißstorch zählt zu den streng geschützten Arten. Sein Nest genießt Bestandsschutz, sobald ein erfolgreicher Brutversuch stattgefunden hat. Ohne artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung (zuständig ist die höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von Schwaben) dürfen Horste nicht entfernt werden, selbst wenn die Tiere im Winter abwesend sind.

Anders verhält es sich, wenn noch kein Nest vorhanden ist und die Störche Mitte Februar bis Ende April mit einem Neubau beginnen. Kann dort ein Horst nicht geduldet werden, gilt es rasch zu handeln: das Nestmaterial muss umgehend beseitigt und ein geeigneter Abweiser angebracht werden. Je weiter die Brutsaison fortgeschritten ist, desto schwieriger wird es, Nestbauaktivitäten artenschutzkonform zu stoppen. Abhilfemaßnahmen müssen deshalb rechtzeitig ergriffen werden. Die untere Naturschutzbehörde bietet hierzu beratende Unterstützung an.

Sollte es trotz allem zu einem ungewollten Nestbau mit Brut kommen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Umsiedlung nach Ende der Brutsaison in Betracht kommen. Allerdings gestaltet sich das Finden eines geeigneten Ersatzstandorts erfahrungsgemäß als schwierig und muss mit den Naturschutzbehörden abgestimmt werden.

Sofern Hausbesitzer auf ihrem Gebäude aber gerne ein Storchennest errichten möchten, sollten sie sich zuvor mit der unteren Naturschutzbehörde (Ulrike.Herzgsell@memmingen.de) oder direkt mit der Regierung von Schwaben (Ansprechpartner: Marcel Püls, marcel.puels@reg-schw.bayern.de) in Verbindung setzen.