Stadt Memmingen | Bauantrag für Minarett abgelehnt

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Thema kommt im Plenum am 29. Januar 2024 auf die Tagesordnung

Mit 7 zu 7 Stimmen entschied der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss des Memminger Stadtrats über den Bauantrag der Türkisch Islamischen Gemeinde Memmingen für ein Minarett an der Moschee in der Schlachthofstraße. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag entsprechend der Gemeindeordnung als abgelehnt. Die Verwaltung wurde beauftragt, für das kommende Plenum am Montag, 29. Januar 2024, mögliche Verfahrensschritte für die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet östlich der Schlachthofstraße, in dem auch die Moschee liegt, auszuarbeiten. Zudem lässt Oberbürgermeister Jan Rothenbacher die ablehnende Entscheidung des Bauausschusses wegen rechtlicher Bedenken durch den Gesamtstadtrat prüfen.

Die Türkisch Islamische Gemeinde Memmingen beantragt, auf einem bestehenden Fundament an der Moschee in der Schlachthofstraße ein 24 Meter hohes Minarett zu errichten. Hauptwerkstoff des Minaretts ist Stahlbeton mit Feinputz, für das spitze Zeltdach ist eine Aluminiumeindeckung vorgesehen. Im Rahmen der Betriebsbeschreibung für das Minarett erklärt die Gemeinde, dass es sich bei dem Minarett um ein rein baulich religiöses Symbol handle, es sei keine Lautsprechereinrichtung vorgesehen.

Das geplante Vorhaben sei planungsrechtlich grundsätzlich genehmigungsfähig, erläuterte Uwe Weißfloch, Leiter des Stadtplanungsamts. Für das Areal der Moschee gebe es keinen rechtskräftigen Bebauungsplan, es liege im so genannten „unbeplanten Innenbereich“. Planungsrechtlich sei daher zu beurteilen, ob sich das beantragte Bauwerk in die „Eigenart der näheren Umgebung“ einfüge. Geprüft werden dabei folgende Kriterien:

  • Art der Bebauung: Die nähere Umgebung sei überwiegend gewerblich geprägt, führte Weißfloch aus. 2006 wurde die Nutzungsänderung eines Betriebsgebäudes zu einer kulturellen und religiösen Begegnungsstätte als Ausnahme im Gewerbegebiet genehmigt. Das jetzt beantragte Minarett sei Teil dieser Einrichtung und somit nach Art der Bebauung planungsrechtlich ebenfalls ausnahmsweise zulässig.
  • Überbaubare Grundstücksfläche: Die überbaubare Grundstücksfläche auf einem Fundament mit 3x3m Größe sei gebietstypisch.
  • Bauweise: Auch die offene Bauweise unter Einhaltung der Abstandsflächen sei zulässig.
  • Maß der Bebauung: Da die nähere Umgebung von 2- bis 4-geschossigen Gebäuden geprägt sei und die umliegend geltenden Bebauungspläne Maximalhöhen von 12m, 13,5m bzw. 16m festlegten, überschreite die geplante Höhe des Minaretts mit ca. 24m das das Gebiet prägende Maß der Bebauung.

Da das Kriterium „Maß der Bebauung“ im Prüfschema „Einfügen“ nicht erfüllt werde, müsse weiter geprüft werden, ob das beantragte Bauwerk eine Vorbildwirkung für zukünftige Bauten in der Umgebung habe und ob das „Gebot der Rücksichtnahme“ gewahrt werde. Da die Grundfläche des geplanten Bauwerks sehr gering sei und keine Nutz- und Aufenthaltsflächen vorgesehen seien, wurde eine Vorbildwirkung ausgeschlossen. Auch das Gebot der Rücksichtnahme werde nicht verletzt aufgrund der sehr schlanken Erscheinung des Turms. Zusammengefasst sei das beantragte Bauvorhaben planungsrechtlich grundsätzlich genehmigungsfähig, erklärte der Stadtplanungsamtsleiter.

Nach intensiver Diskussion im Ausschuss wurde mit 8:6 Stimmen für eine Änderung des Beschlussvorschlags gestimmt, es wurde der Passus ergänzt: „Gebetsrufe vom Minarett sind unzulässig“

Der Beschlussvorschlag lautete:

„Dem Bauantrag 271/23, Errichtung Minarett an best. Moschee auf best. Sockel mit Pfahlgründung, Schlachthofstraße 40, Flst.-Nr. 3456/1, Gemarkung Memmingen, wird auf Grund der Erläuterungen unter II. zugestimmt. Gebetsrufe vom Minarett sind unzulässig.“

Darüber wurde mit 7:7 Stimmen entschieden. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Der Beschluss ist erst nach einer Woche rechtskräftig.

Von zwei Stadträten wurde gewünscht, dass die Verwaltung für die nächste Plenumssitzung Verfahrensschritte zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Areal östlich der Schlachthofstraße ausarbeitet. Angedacht wurde dabei eine Begrenzung der zulässigen Gebäudehöhe für Neubauvorhaben auf 16m.

Darüber hinaus macht Oberbürgermeister Jan Rothenbacher von seinem Recht als Vorsitzender des Bauausschusses Gebrauch, den ablehnenden Beschluss des Bauausschusses durch den Gesamtstadtrat im Plenum vom 29. Januar überprüfen zu lassen.