Memmingen | Minarett: Entscheidung nach Bauchgefühl und nicht nach geltendem Recht!?

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In seiner Sitzung hat der Bauausschuss der Stadt Memmingen am Mittwochnachmittag, 24.01.2024, einen Bauantrag der Türkisch-Islamischen Gemeinde für den Bau eines Minaretts in der Schlachthofstraße knapp abgelehnt.

Das Bauvorhaben ist ein viel diskutiertes Thema in der Memminger Stadtgesellschaft. Von Zustimmung bis Ablehnung, über das Vorhaben wird gesprochen und diskutiert.

Nach dem Baurecht wird ein Bauantrag, egal wer ihn stellt, von der zuständigen Bauverwaltung geprüft. Da geht es um Einhaltung von Bauvorschriften, aber auch um stadtplanerische Aspekte.
Im vorliegenden Fall kommt die Baubehörde zu dem Schluss, „Das geplante Vorhaben ist zusammenfassend planungsrechtlich nach §34 Baugesetz grundsätzlich genehmigungsfähig.“
Dabei hat die Verwaltung erklärt, dass bei dem Bauantrag natürlich genau geprüft wurde und man zu keiner anderen Entscheidung hätte kommen können. Auch die Juristen der Stadt Memmingen sind dieser Meinung. Eine Klage gegen einen negativen Bescheid hätte große Erfolgsaussichten.

Den Mitgliedern des Bauausschusses und den anwesenden Zuhörern wurde das Bauvorhaben durch den Leiter des Stadtplanungsamtes, Herrn Uwe Weißfloch, nochmals ausführlich vorgestellt und der baurechtliche Prüfweg erläutert.

Für das Gelände auf dem die Moschee in der Schlachthofstraße steht, gibt es keinen Bebauungsplan (BP). Für die angrenzenden und gegenüberliegenden Flächen besteht ein solcher.

Das Minarett soll rund 24 Meter hoch werden und ist somit sieben Meter höher als das bisherige Bauwerk.

Die Moschee-Gemeinde hat in ihrem Bauantrag erklärt, dass  keine Lautsprechereinrichtungen am Minarett vorgesehen sind und kein Muezzin auf das Minarett steigen wird.

Das Bauvorhaben wurde mit 7:7 Stimmen zurückgewiesen. Bei Stimmengleichheit, wie im vorliegenden Fall, gilt der Antrag als abgelehnt. Die SPD und Linke haben dem Antrag zugestimmt und begründet es so: „Wir sind den Gesetzen, Recht und Ordnung verpflichtet.“, so Matthias Ressler (SPD). CSU, CRB, Freie Wähler und ÖDP haben dem Antrag nicht zugestimmt. Sie sehen die Voraussetzungen zur Genehmigung des Bauvorhabens, wie die Juristen der Stadt, grundsätzlich als gegeben, haben aber Bedenken um die Stimmung in der Stadtbevölkerung. In den verschiedenen Wortmeldungen ging es immer wieder darum, dass viele Bürger Bedenken gegen den Bau haben, die Gründe hierfür sind sehr unterschiedlich und wurden kontrovers diskutiert.

Eine Entscheidung nach Bauchgefühl und nicht nach geltendem Recht. Die Stellung eines Bauantrags ist ein Verwaltungsakt, der nach geltendem Recht geprüft wird und dann entsprechend genehmigt oder abgelehnt wird. Am Mittwochnachmittag war dies nicht der Fall.

Am Mittwochnachmittag ist man von geltendem Recht abgewichen. Man hat nicht die baurechtlichen Voraussetzungen bewertet, sondern die gefühlte Stimmung der Bürger. Die Angst vor dem Bürger hat sich hier vor geltendes Recht gestellt.

Oberbürgermeister Jan Rothenbacher (SPD) hatte vor der Abstimmung bereits dem Ausschuss mitgeteilt, dass er für das Bauvorhaben entscheiden wird, da er einen Amtseid abgelegt hat, in dem er auf die Einhaltung des geltenden Rechts geschworen hat. Er nimmt die Möglichkeit der „Reklamation“ wahr. Das bedeutet, dass der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung am Montag, 29.01.2024, noch einmal sich mit dem Antrag befassen muss.

 

Kommentar von Thomas Pöppel

Es ist unumgänglich, dass Mandatsträger sich an die geltende Gesetzgebung halten; darüber sollte keine Debatte stattfinden.

Gesetze werden nicht auf kommunaler Ebene erlassen, sondern in Bundes- und Landesparlamenten. In der Kommunalpolitik ist es entscheidend, bestehende Gesetze nach bestem Wissen und Gewissen anzuwenden und umzusetzen.

Die Aufgabe der kommunalen Politiker besteht darin, Entscheidungen, die auf geltendem Recht basieren, zu erklären und zu erläutern. Dies mag zwar nicht immer einfach und angenehm sein, aber es ist inakzeptabel, das Bauchgefühl über das geltende Recht zu stellen.

Besonders problematisch sind solche Entscheidungen für die Steuerzahler, da Gerichte jede Entscheidung, die gegen geltendes Recht verstößt, aufheben und dem Antragsteller Recht geben. Die Kosten für das Verfahren müssen dann von den Steuerzahlern getragen werden.

Der Politiker kann aber sagen ich wollte eine andere Entscheidung, aber die Richter haben anders entschieden. Man wäscht somit seine Hände in Unschuld. Aber so einfach sollte man es sich nicht mit seinem Mandat des Bürgers machen.

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