Stadt Memmingen | Frauenhaus: Kooperationsvertrag erneuert

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Vereinbarung zum Betrieb und der Finanzierung des Frauenhauses Memmingen beschlossen

Der erneuerte Kooperationsvertrag in Form der Vereinbarung zum Betrieb und der Finanzierung des Frauenhauses Memmingen wurde zwischen dem Verein zum Schutz misshandelter Frauen (FHV), dem Landkreis Unterallgäu (LKr UA) und der Stadt Memmingen im Memminger Rathaus unterschrieben. Zuvor hatten sowohl der Kreisausschuss des LKr UA als auch der Memminger Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales dem neuen Vertrag im Herbst 2023 zugestimmt.

„Das Frauenhaus ist ein sehr wichtiges Angebot“, äußerte sich der Unterallgäuer Landrat Alex Eder bei der Vertragsunterzeichnung. „Ich habe größten Respekt vor dem, was hier geleistet wird – auch wenn es mich traurig stimmt, dass eine solche Einrichtung überhaupt nötig ist.“

Auch Memmingens Oberbürgermeister Jan Rothenbacher betonte: „Trotz zahlreicher Kampagnen und Initiativen bleibt die Zahl der von Gewalt betroffenen Frauen sehr hoch, leider auch in unserer Region. Unser Frauenhaus ist deshalb als sicherer Zufluchtsort eine elementar wichtige Einrichtung. Schutz, kompetente Beratung und konkrete Hilfe sind wichtige Angebote im Kampf gegen Gewalt. Ich bin froh, dass die Zusammenarbeit so hervorragend funktioniert. Für die Zukunft hoffe ich, dass die Zahl der Gewalttaten abnimmt.“

Der Freistaat Bayern, der auch das Frauenhaus fördert, hatte vorab eine neue Förderrichtlinie erlassen, weswegen eine neue Vereinbarung notwendig geworden war.

Auf Basis der neuen staatlichen Förderrichtlinien wurde in intensiven Verhandlungen eine für alle Beteiligten gute und grundsätzliche Änderung der Finanzierung hin zu einem pauschalierten System erarbeitet. Zuvor hatten sich die jährliche Rechnungslegung, Kontrolle aller Belege und Abrechnung nach entsprechender Zuordnung der Belege zu den jeweiligen Kostenanteilen zwischen eigentlichem Frauenhausbetrieb auf der einen und dem Verein auf der anderen Seite über die Jahre als zu aufwändig herausgestellt. Mit der neuen Regelung wird durch die pauschale Abrechnung die Eigenverantwortung des Vereins gestärkt und die Verwaltung entlastet. Mit höheren Ausgaben für Stadt und Landkreis wird nicht gerechnet. Das Betriebsdefizit des Frauenhauses wird je nach Belegung durch Frauen und Kinder aus dem Landkreis beziehungsweise der Stadt berechnet und anteilig von diesen übernommen.

Das Frauenhaus in Memmingen stellt derzeit sieben Plätze für Frauen und ihre Kinder zur Verfügung.