Stadt Memmingen | Baurechtliche Änderungen beschlossen

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Vereinfachung von Verwaltungsabläufen und weniger genehmigungspflichtige Vorgänge für Bürgerschaft

Sanierungsgebiete Altstadt und Memmingen-Ost

Der Stadtrat beschloss einstimmig Satzungsänderungen für die Sanierungsgebiete Altstadt und Memmingen-Ost. Zukünftig ist durch die Satzungsänderungen für zahlreiche Vorhaben keine eigene Genehmigung mehr nötig. Beispielsweise muss die Bestellung einer Grundschuld in den Sanierungsgebieten nicht mehr gesondert genehmigt werden. Weiterhin genehmigungspflichtig bleibt beispielsweise die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts. Durch die Satzungsänderungen sind nun alle drei Sanierungssatzungen für das Memminger Stadtgebiet – Memmingen-Steinheim, Altstadt und Memmingen-Ost – einheitlich.

Bebauungsplan Schlachthofstraße West

Der Stadtrat beschloss einstimmig den Bebauungsplan 87 „Schlachthofstraße West“. Durch den Bebauungsplan wird die Grundlage für ein städtebaulich in den Bestand integriertes Nahversorgungszentrum gemäß Einzelhandelskonzept 2020 geschaffen. Es wird ein Sonstiges Sondergebiet „Einzelhandel“ ausgewiesen, das die Ansiedlung klein- und großflächiger Einzelhandelsbetriebe ermöglicht. Darüber hinaus sind weitere Nutzungen, wie beispielhaft Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Gebäude für Verwaltung und Bildung oder Schank- und Speisewirtschaften und sonstige Gewerbebetriebe allgemein zulässig.