Memmingen | Weitere Amtsgerichte führen digitale Akte in Zivilverfahren ein

-

Print Friendly, PDF & Email

Weitere Amtsgerichte in Bayern führen die elektronische Akte regulär ein / Justizminister Eisenreich: „Die Amtsgerichte Memmingen, Neu-Ulm und Günzburg führen die E-Akte im Regelbetrieb in Zivilsachen ein. Die Justiz treibt die Digitaloffensive voran.“

Die Regeleinführung der E-Akte an den Landgerichten in Zivilsachen erster Instanz und an den Oberlandesgerichten in Zivilsachen ist abgeschlossen. Alle bayerischen Landgerichte und Oberlandesgerichte setzen die E-Akte in Zivilsachen ein.

Bis heute wurden über 300.000 Verfahren rein elektronisch geführt. Der bayerische Justizminister Eisenreich: „Wir müssen bis Ende 2025 127 Standorte mit etwa 15.000 Arbeitsplätzen mit der elektronischen Akte ausstatten. Wir wollen und werden das früher schaffen.“

Bei den Amtsgerichten wurde die elektronische Aktenführung in Zivil- und Familiensachen zunächst bei den Amtsgerichten Straubing, Dachau und Regensburg pilotiert. Aufgrund der guten Erfahrungen im Rahmen der Pilotierung hat zwischenzeitlich auch die Regeleinführung bei den Amtsgerichten in diesen Bereichen begonnen: Am 30. Oktober 2023 stellen die Amtsgerichte Memmingen, Neu-Ulm und Günzburg auf die elektronische Akte in Zivilsachen um.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Die Welt wird immer digitaler. Die Justiz treibt die Digitaloffensive voran. Die AmtsgerichteMemmingen, Neu-Ulm und Günzburg führen die E-Akte im Regelbetrieb in Zivilsachen ein. Das verkürzt Verfahren und erspart Wartezeiten.“

Bislang arbeiteten bereits 62 der 75 bayerischen Amtsgerichtsstandorte mit der E-Akte. Bis zum Ende dieses Jahres sollen auch alle übrigen Amtsgerichte die elektronische Akte in Zivil- und Familiensachen im Regelbetrieb einführen. Im Zuge dessen wird bis Ende 2023 auch die Umstellung aller Landgerichte auf eine elektronische Aktenführung in zweitinstanzlichen Zivilsachen abgeschlossen werden, so dass durchgängig elektronisch gearbeitet werden kann. Außerdem hat bei den Amtsgerichten die Regeleinführung in Grundbuch-, Betreuungs- und Immobiliarvollstreckungssachen begonnen.

Zudem wird die elektronische Akte derzeit an weiteren Amtsgerichten in besonderen Rechtsgebieten erprobt: Beim Amtsgericht Ingolstadt in Insolvenzsachen und beim Amtsgericht Fürth in Nachlasssachen.

Der elektronische Rechtsverkehr ist bereits bei allen Gerichten im Freistaat eingeführt. Im Jahr 2022 wurden über 11 Millionen Nachrichten elektronisch mit Verfahrensbeteiligten ausgetauscht.

Der Freistaat Bayern setzt neben der E-Akte auch auf Videotechnik. Minister Eisenreich: „Tausende Zivilprozesse werden an Bayerns Gerichten inzwischen digital als Videokonferenz geführt. Unser Ziel war es, die Gerichte flächendeckend mit mobilen Videokonferenzanlagen auszustatten. Im Juli 2021 haben wir unser Ziel erreicht: Seit Juli 2021 haben alle 99 bayerischen Gerichte Zugang zu einer Anlage. Insgesamt wurden hierfür 151 Videokonferenzanlagen beschafft. Zum Ausbau der Videoverhandlungen setzt die Justiz neben der Ausstattung der Gerichte mit Videokonferenzanlagen auch auf ein Video-Konferenz-Tool. Nach einer erfolgreichen Pilotphase wurde der Einsatz bayernweit freigegeben. Allein im Jahr 2022 gab es 12.056 Videoverhandlungen und -anhörungen im Freistaat. Ob sich ein Verfahren für eine Videoverhandlung anbietet, entscheidet der jeweilige Richter/die jeweilige Richterin.“

Auf dem Weg zu einem modernen Zivilprozess sieht der bayerische Justizminister aber noch erheblichen rechtspolitischen Handlungsbedarf. Vorschläge zur Modernisierung des Zivilprozesses liegen vor. Er fordert das Bundesjustizministerium zu grundlegendem Handeln auf. Eisenreich: „Die Zivilprozessordnung ist für die Papierakte gemacht, nicht für die elektronische Akte. Eine Modernisierung des Zivilprozesses ist daher notwendig. Der Bund muss jetzt tätig werden. Wir brauchen eine breit geführte Diskussion, die alle Akteure einbezieht: Gerichte, Rechtsanwälte, Wissenschaftler, Wirtschaft, Verbraucherverbände.“ Und auch grenzüberschreitend will Bayern das Verhandeln erleichtern. Auf bayerische Initiative hat die Justizministerkonferenz im Frühjahr 2021 das Bundesjustizministerium aufgefordert, sich für eine umfassende Rechtsgrundlage auf europäischer Ebene einzusetzen. Eisenreich: „Der Reformprozess ist dringend notwendig. Die Justiz will die Chancen der Digitalisierung nutzen. Jetzt sind Berlin und Brüssel gefordert.“

Eisenreich bedankte sich abschließend bei Christian Roch, dem Direktor des Amtsgerichts Memmingen, Alexander Kessler, dem Direktor des Amtsgerichts Neu-Ulm und Johann-Peter Dischinger, dem Direktor des Amtsgerichts Günzburg: „Für Ihr großes Engagement bei der Digitalisierung der Justiz in Memmingen, Neu-Ulm und Günzburg darf ich mich bei Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich bedanken.“