Stadt Memmingen | Kommunales Förderprogramm für Steinheim beschlossen

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Sanierungsgebiet „Steinheim mit Memminger Ach“: Finanzielle Anreize für Eigentümer von Hofstellen und anderer Gebäude

Ein Kommunales Förderprogramm zur Sanierung leerstehender Bausubstanz im Bereich von Hofstellen und anderer Gebäude im Sanierungsgebiet „Steinheim mit Memminger Ach“ wurde vom Stadtrat in der Plenumssitzung vom 19.06.2023 einstimmig beschlossen. Zugleich wurde das bestehende Sanierungsgebiet um die Fläche entlang der Memminger Ach zwischen Amendingen und Steinheim erweitert.

Durch das Förderprogramm im Sanierungsgebiet „Steinheim mit Memminger Ach“ sollen für Eigentümer finanzielle Anreize zur Sanierung und in manchen Fällen auch zur Umnutzung von Gebäuden geboten werden, erläuterte Uwe Weißfloch, Leiter des Stadtplanungsamts. Ziel des Kommunalen Förderprogramms sei die ganzheitliche Verbesserung des städtebaulichen Erscheinungsbildes, eine Initialzündung für andere Maßnahmen, der Erhalt der Gebäudetypologien und die Wiedernutzung der ehemaligen Hofstellen samt Nebenanlagen. „Wir haben gute Erfahrungen mit kommunalen Förderprogrammen in der Sozialen Stadt West, der Sozialen Stadt Ost und in der Altstadt gemacht“, betonte Weißfloch.

Um eine finanzielle Unterstützung der Stadt für die Sanierung bzw. den Umbau ihrer Gebäude oder für die Aufwertung ihrer Freianlagen zu erhalten, schließen Eigentümer mit der Stadt Memmingen eine Modernisierungsvereinbarung. Je nach Umfang der geplanten Baumaßnahme geht dem eine Beratung durch das Sanierungsmanagement und eventuell auch eine Machbarkeitsstudie voraus.

Folgende Maßnahmen sollen gefördert werden:

  • Machbarkeitsstudie: Die Erstellung einer Machbarkeitsstudie über die zukünftige Nutzbarkeit von Hofstellen samt Nebengebäuden, sofern dies durch das Sanierungsmanagement empfohlen wurde, wird mit 50 %, maximal jedoch mit 5.000 € gefördert.
  • Klassische Fassadensanierung: Die maximale Förderhöhe beträgt hier 20 % der anerkennungsfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 15.000 € je Anwesen. In Ausnahmefällen kann die Förderung bis zu 30% der anerkennungsfähigen Gesamtkosten betragen, höchstens jedoch 22.500,- € je Anwesen, sofern die das Ortsbild prägenden Architekturelemente (wie Wandbilder, prägnante Hoftore etc.) erhalten bleiben.
  • Einzelmaßnahmen zum Erhalt dörflicher Freiraumstrukturen: Die maximale Förderhöhe beträgt 20 % der anerkennungsfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 15.000 € je Anwesen. Bei gemeinschaftlich genutzten Freiflächen (Mitnutzung der Öffentlichkeit) beträgt die maximale Förderhöhe 30 % der anerkennungsfähigen Gesamtkosten, maximal jedoch 22.500,- €.
  • Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung leerstehender Bausubstanz: Die maximale Förderhöhe beträgt 20 % der anerkennungsfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 15.000 € je Anwesen.

Das Kommunale Förderprogramm im Bereich des Sanierungsgebiets „Steinheim mit Memminger Ach“ wird im Rahmen des Städtebauförderprogrammes „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ aufgelegt unter dem Vorbehalt einer Förderung durch die Regierung von Schwaben und städtischer Haushaltsmittel.

 

Das Förderprogramm gilt innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Steinheim mit Memminger Ach“. – Foto: Stadt Memmingen