Memminger Stadtrat stimmt Maßnahmen zu, um zusätzliche Regelplätze und Notplätze zu schaffen

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60 Kinder, die bis September drei Jahre alt werden, haben aktuell noch keinen Kindergartenplatz. Ebenso sind 145 Anmeldungen für eine Kinderkrippe für Kinder ab dem ersten Geburtstag derzeit noch offen. „Wir werden, das muss man leider ganz klar konstatieren, nicht mehr alle Kinder mit einem Kita-Platz versorgen können wie bisher“, erklärte Jörg Haldenmayr, Leiter des Referats Familie, Jugend und Soziales, in der Plenumssitzung des Stadtrats. 60 fest eingeplante Kindergartenplätze freier Träger im Kernstadtbereich und im Memminger Osten könnten aufgrund fehlenden Personals nicht angeboten werden. Für die Vergabe von kurzfristig zusätzlich geschaffenen Kita-Plätzen stimmte der Stadtrat einstimmig einem Kriterienkatalog zu.

Das Amt für Kindertageseinrichtungen arbeitet intensiv daran, kurzfristig zusätzliche Kita-Plätze zu gewinnen, erläuterte Bernhard Hölzle, Leiter des Amts für Kindertageseinrichtungen. In der Karoline-Goldhofer-Kita sollen weitere 15 Kindergartenplätze geschaffen, eine Kindergartengruppe mit 12 Plätzen soll in frei gewordenen Räumlichkeiten der Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) unterkommen und in enger Kooperation mit dem evangelischen Kindergarten Dickenreishausen sind 15 Outdoor-Plätze geplant. Was die Ausstattung und auch das Personal angeht, läuft gerade die Vorbereitung für diese zusätzlichen Regelplätze, die dauerhaft bestehen bleiben sollen.

Um möglichst schnell für die noch offenen Anmeldungen Not-Betreuungsplätze zu schaffen, sollen bestehende Gruppen vorübergehend überbelegt werden. „Wichtig ist, dass dies nur eine kurzfristige Notlösung darstellt. Die Gruppen werden auf keinen Fall dauerhaft überbelegt“, betonte Oberbürgermeister Jan Rothenbacher. Eine Überbelegung werde immer in enger Abstimmung mit der Kita-Leitung entschieden, wenn die Situation in einer Kita-Gruppe es zulasse. Eine Regelkindergartengruppe hat bis zu 25 Kinder; integrative Gruppen haben teilweise nur 15 Kinder. In einer Regelgruppe bedeuten 26 Kinder bereits Überbelegung. Eine Überbelegung ist rechtlich immer nur innerhalb eines Jahres ausnahmsweise möglich.

Die Vergabe der geschaffenen Zusatz- und Notplätze soll nach transparenten Kriterien erfolgen:

  • Alter des Kindes (Gewichtungsfaktor 1 Punkt pro volles Lebensjahr)
  • Elternteil alleinerziehend ohne andere Betreuungsmöglichkeit (Gewichtungsfaktor 3 Punkte)
  • Beruflicher Vollerwerb der Eltern bis zu 50 Stunden pro Woche (Gewichtungsfaktor 1 Punkt pro zehn volle Stunden pro Woche)
  • Geschwisterkind in Kita (Gewichtungsfaktor 1 Punkt pro Geschwisterkind)

Durch eine Belegung über die Soll-Stärke einer Gruppe könnten maximal 50 Kindergartenplätze vorübergehend zur Verfügung gestellt werden. Die Vergabe erfolgt für alle Anmeldungen, die zum Stichtag am 1. Juli 2023 vorliegen. Um eine dauerhafte Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für das KiTa-Personal zu vermeiden, werden danach eingehende Anmeldungen nach diesen Bedarfskriterien lediglich auf freiwerdende Regelplätze und freiwerdende Zusatzplätze verteilt, jedoch die Überbelegung (Notplätze) nicht verstetigt. Bestehende Kita-Verträge bleiben bestehen. Neue Verträge im Bereich der Krippe werden nicht automatisch in Kindergarten-Verträge übernommen. Für die Vergabe aller Regelplätze ab 2024 in Kinderkrippe, Kindergarten und Hort sollen gewichtete Bedarfskriterien entwickelt werden.