Konsequente Umsetzung der Neuregelung des Verpackungsgesetzes nötig
Seit dem 01. Januar 2023 gilt für Gastronomiebetriebe die Mehrwegpflicht. Grundlage ist die Änderung des Verpackungsgesetzes, um „To-Go“-Verpackungen aus Kunststoff und Einwegbecher zu reduzieren. Für die Kontrolle der Einhaltung ist das Amt für Umwelt und Klima der Stadt Memmingen zuständig.
„Durch das Mehrweggesetz soll der Verpackungsmüll in der Gastronomie deutlich reduziert werden. Wir setzen zunächst auf Informationen sowohl für die Gastronomen, als auch für Kundinnen und Kunden. Einen positiven Effekt hat das neue Gesetz, wenn möglichst viele Memmingerinnen und Memminger von dem Gesetz Gebrauch machen und auf Einwegverpackungen verzichten. Wir werden in Stichkontrollen überprüfen, ob sich die Gatronomie an das Gesetz hält.“, so Felix Wigand, Leiter des Amtes für Umwelt und Klima.
Informationen und ein Infoblatt zu dem Gesetz sind auf der Webseite der Stadt Memmingen unter „Bürger und Politik – Anliegen A-Z – Mehrwegpflicht“ zu finden. (https://www.memmingen.de/buergerservice/virtuelles-rathaus/rathaus/dienstleistung/show/mehrwegpflicht.html