Stadt Memmingen sucht Schöffen und Jugendschöffen

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Schöffen und Jugendschöffen haben als ehrenamtliche Richter eine wichtige und verantwortungsvolle Funktion in der Strafjustiz. Weitgehend gleichberechtigt mit Berufsrichtern entscheiden sie über Verurteilung und Strafmaß und erhalten dabei interessante Einblicke in die juristischen Verfahren.

Die Stadt Memmingen sucht für die Wahlperiode 2024 bis 2028 insgesamt 52 Schöffinnen und Schöffen sowie 28 Jugendschöffinnen und –schöffen. Die Bewerber müssen deutsche Staatsangehörige sein, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Sie müssen außerdem im Gebiet der Stadt Memmingen wohnen. Für das Amt der Jugendschöffin bzw. des Jugendschöffen schreibt das Gesetz weiter vor, dass die Bewerber „erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren“ sein sollen.

Oberbürgermeister Manfred Schilder ruft Interessierte auf, sich jetzt für das Amt als Schöffe bzw. Schöffin zu bewerben: „Schöffen und Jugendschöffen haben in unserem Rechtsstaat eine wichtige Aufgabe. Sie haben hohe Verantwortung und tragen zu einer bürgernahen Strafjustiz bei.“

Das Bewerbungsformular ist auf der Internetseite des Bayerischen Justizministeriums unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ abrufbar.

Bewerbungen sind bis 31.03.2023

  • für das Ehrenamt des Schöffen

an das

Einwohnermelde- und Passamt,

Verwaltungsgebäude Großzunft, Zimmer 1 und 5,

Marktplatz 4, 87700 Memmingen,

meldeamt@memmingen.de

  • für das Ehrenamt des Jugendschöffen

an das

Amt 41 – Jugend und Familie,

Ulmer Straße 2, 87700 Memmingen

jugendamt@memmingen.de

zu richten.

Zahlreiche weitere Informationen zum Schöffen- und Jugendschöffenamt sind im Internet, etwa unter www.schoeffen-bayern.de zu finden.