Stadt Memmingen | Fragen rund um den Winterdienst – Räum- und Streupflicht: was gilt wann?

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Wenn der Winter vor der Tür steht, bekommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Tiefbauamts und des Bauhofs viele Anfragen zum Thema Winterdienst: Wie häufig und zu welcher Tages- und Nachtzeit wird eigentlich Schnee geräumt? Wo wird Salz gestreut? Welche Pflichten habe ich als Anlieger?

Diese und weitere Fragen erläutern wir hier:

Wann ist der städtische Winterdienst unterwegs?

Wir und unsere Vertragsfirmen räumen und streuen bei Schneefall von mindestens drei Zentimetern oder Gefahr der Straßenglätte. Damit um 7 Uhr der Berufsverkehr rollen kann, beginnen wir werktags um 4 Uhr morgens, bei Bedarf sogar schon früher. Von 7 bis 22 Uhr halten wir die Straßen in einem verkehrssicheren Zustand. Bei starken Schneefällen und extremen Witterungsverhältnissen richten wir zusätzlich einen Sonder- oder Notdienst ein.

Welche Straßen und Wege werden geräumt und gestreut?

Oberste Priorität haben die vielen Fußgängerüberwege und Fußgängerbrücken am Stadtbach sowie das Hauptstraßennetz, das alle bedeutende Ring- und Ausfallstraßen wie den Mittleren Ring umfasst – sowie Straßen, in denen öffentliche Verkehrsmittel fahren. Dazu gehören auch die Bushaltestellen. Auch die Radwege werden vorrangig geräumt. Im Anschluss räumen wir im Bedarfsfall das Nebenstraßennetz. Schneit es erst in den späten Morgenstunden, kann es durch den Berufsverkehr zu Verzögerungen beim Räum- und Streueinsatz kommen, da auch die Einsatzfahrzeuge durch den Verkehr behindert werden.

Wann streut der Winterdienst Salz?

Salz wird nur im Hauptstraßennetz und auf Straßen mit Buslinien gestreut. Bei Straßenglätte im Nebenstraßennetz streuen wir in Sonderfällen Splitt. So schonen wir die Umwelt.

Wie bereitet sich der Städt. Bauhof auf den Winterdienst vor?

Zum einen beobachten wir den speziellen Straßen-Wetterbericht des Deutschen Wetterdienstes im Internet. Eigene Informationen zu den Wetter- und Straßenverhältnissen erhalten wir von unserem motorisierten Straßenwärter, der ab 3 Uhr den Straßenzustand überprüft. Er kann je nach Lage den Winterdienst-Einsatz anordnen und steuern.

Wann müssen die Bürger zur Schaufel greifen?

Damit die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt unfallfrei durch den Winter kommen, muss jede/jeder seine Aufgaben erfüllen. Nach der Memminger Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, Gehwege von Schnee und Eis zu befreien oder sie befreien zu lassen.

Als Eigentümer müssen Sie von Montag bis Samstag in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr, am Sonn- und Feiertag von 8 Uhr bis 20 Uhr, den Gehweg von Schnee freihalten, bei Glätte mit Sand oder Splitt streuen oder das Eis beseitigen. Aus Umweltschutzgründen dürfen Sie nur bei besonderer Glättegefahr oder außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen (z. B. Eisregen) Streusalz verwenden. Ist in Ihrer Straße kein Gehweg vorhanden, muss ein ausreichend breiter Streifen für Fußgänger am Rand der Straße gesichert werden.

Was Sie wissen sollten

Wenn Sie als Grundstücksbesitzer Ihre „Winterpflichten“ nicht erfüllen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen. Sollten Fußgänger zu Schaden kommen oder sich verletzen, sind Sie haftbar und tragen die strafrechtlichen Konsequenzen.

Ein Wort zum Schluss

Wir alle nutzen Straßen und Gehwege. Unsere Wünsche und Ansprüche an den Winterdienst sind gewiss sehr unterschiedlich. Trotzdem versuchen wir möglichst vielen gerecht zu werden. Für den städtischen Winterdienst stehen Verkehrssicherheit, Umweltschutz und die Kosten im Vordergrund.

Haben Sie noch Fragen zum Winterdienst? – Servicetelefon: (08331) 850-900

Fragen zum Winterdienst beantwortet auch der städtische Bauhof unter Telefon (08331) 850-900.