Plenum: Memminger Stadtrat ändert Friedhofssatzung
Die Friedhofssatzung der Stadt Memmingen wurde durch einen einstimmigen Beschluss des Stadtrats in der Plenumssitzung vom 12. Dezember 2022 neu erlassen. Ab 1. Januar 2023 ist auf den städtischen Friedhöfen auch eine sarglose Bestattung aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen zulässig. Bislang bestand Sargpflicht – seit einer gesetzlichen Änderung können Kommunen jedoch eine Bestattung ohne Sarg zulassen. In Memmingen sind nun auch Erdbestattungen in einem Tuch möglich.