Stadtverwaltung Memmingen schließt zwischen den Jahren

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Grund: Gas und Strom sparen – Einige Ämter mit wichtigen Fristenregelungen bleiben geöffnet

Die Stadtverwaltung wird heuer erstmals zwischen den Jahren weitgehend geschlossen sein. Von Dienstag, 27. Dezember bis einschließlich Freitag, 30. Dezember, wird es nur einen Notbetrieb geben. Die Betriebsferien ergänzen die bereits erfolgten Energiesparmaßnahmen der Stadt. Mehrere Gebäude müssen dadurch zwischen Weihnachten und Neujahr deutlich weniger geheizt werden. „Wir sparen dadurch erheblich Gas und Strom in einer Zeit, in der sowieso viele Beschäftigte gerne frei haben. Einige Ämter wie Ordnungsamt oder Einwohnermeldeamt müssen freilich für fristgebundene Serviceleistungen geöffnet bleiben“, erläutert Oberbürgermeister Manfred Schilder.

Durch die Schließung der Verwaltung können beispielsweise das Rathaus und das Welfenhaus vom 1. Weihnachtsfeiertag an bis Neujahr acht Tage lang bei einer Temperatur von zehn bis elf Grad gehalten werden. Für angemietete Verwaltungsgebäude laufen noch Gespräche mit Vermietern, inwieweit auf das Heizen verzichtet werden kann.

Ausgenommen von dieser Schließzeitenregelung sind der städtische Bauhof mit dem Bereitschafts- und Winterdienst, Ordnungs- und Gewerbeamt, Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Veranstaltungsstätten, Hallenbad, Jobcenter, Eissporthalle, Stadtbibliothek, Stadtgrün und Friedhöfe, Gesundheitsamt sowie das Seniorenheim Bürgerstift. Auch das Einwohnermelde- und Passamt muss geöffnet bleiben, um wichtige Fristen für die anstehende Oberbürgermeisterwahl einhalten zu können. Das Stadtmuseum im Hermansbau startet bereits am 22. Dezember in die Winterschließung bis Mai.

Die Kfz-Zulassungsstelle ist am 29. und 30. Dezember von 8 – 12 Uhr ausschließlich für die Neuzulassung von Elektro- und Hybridfahrzeugen geöffnet. An diesen Tagen werden keine anderen Vorgänge bearbeitet. Anlass für die Öffnung ist die Reduzierung der Förderung für den Kauf von Elektrofahrzeugen ab 2023 sowie Lieferverzögerungen in der Automobilbranche.

Das Ausländeramt bleibt am 28. und 29. Dezember für den Publikumsverkehr geöffnet. Das Standesamt ist an den beiden Tagen ebenfalls zu den üblichen Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zugänglich. Während der gesamten Schließzeit können Trauungen im Rathaus allerdings nicht stattfinden.

Der Not- und Bereitschaftsdienst ist immer gewährleistet. Manche Ämter werden für die Notbesetzung Räume in anderen Verwaltungsgebäuden nutzen, damit möglichst wenige Gebäude beheizt werden müssen.