Stadt Memmingen | Zwei weitere Feldgeschworene dazugewonnen

-

Print Friendly, PDF & Email

Vereidigung von Karl Bulach und Rudolf Hecht im Rathaus

„Vielen Dank, dass Sie sich für dieses jahrhundertealte Ehrenamt zur Verfügung stellen“, freut sich Oberbürgermeister Manfred Schilder. Feldgeschworene seien ein wichtiges Bindeglied zwischen der Stadtverwaltung, der staatlichen Vermessungsverwaltung und der Bevölkerung und auch in Zeiten von GPS immer noch wichtig, betonte der Memminger Rathauschef vor der Vereidigung von Karl Bulach und Rudolf Hecht. Auch Feldgeschworenenobmann Christof Kastl bedankt sich für das Engagement: „Und wir wünschen immer gutes Wetter, wenig Matsch und gute Gummistiefel, scherzt er.

Karl Bulach, ehemaliger Bereichsmeister bei einer großen Memminger Firma, und Rudolf Hecht, der als Landwirt tätig ist, freuen sich auf ihre neue Tätigkeit. Mit den beiden neuen Ehrenamtlichen sind nun insgesamt sechs Feldgeschworene auf den Memminger Fluren unterwegs.

 

Feldgeschworene

Sie wachen über die Grenzen und unterstützen die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung: die Feldgeschworenen. Dabei üben sie das älteste kommunale Ehrenamt in Bayern aus. Die Feldgeschworenen sind zur gewissenhaften und unparteiischen Tätigkeit sowie zur Verschwiegenheit und Bewahrung des Siebenergeheimnisses durch Eidesform auf Lebenszeit verpflichtet. Das „Feldgeschworenenwesen in Bayern“ wurde als lebendige und traditionsreiche Kulturform im Dezember 2016 in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.

Zusammenarbeit mit Vermessungsbehörden
Die Abmarkung wird grundsätzlich von den staatlichen Vermessungsbehörden vollzogen. Die Feldgeschworenen wirken hierbei mit. Durch gemeindliche Satzung kann bestimmt werden, dass bei den behördlichen Vermessungen das Setzen und Entfernen von Grenzsteinen den Feldgeschworenen vorbehalten ist. Die Feldgeschworenen können dabei ihr geheimes Zeichen (Siebenergeheimnis) einbringen. Das für die Abmarkung zuständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wird dadurch nicht von der Verantwortung für den richtigen und sachgemäßen Steinsatz befreit.

Grenzbegehungen
Auf Anordnung des ersten Bürgermeisters nehmen die Feldgeschworenen Grenzbegehungen vor. Stellen sie dabei Mängel an Grenzzeichen fest, teilen sie dies den Grundstückseigentümern mit, über Mängel an Gemeindegrenzzeichen wird der erste Bürgermeister informiert.

Erreichbarkeit
Der Obmann der Feldgeschworenen nimmt Anzeigen über den Verlust oder die Beschädigung von Grenzzeichen entgegen und teilt die Feldgeschworenen zur Dienstleistung ein. Er ist über die jeweilige Gemeinde erreichbar.

Selbstständige Arbeiten der Feldgeschworenen
Feldgeschworene dürfen einmal gesetzte Grenzzeichen suchen und aufdecken, wenn ein Grundstückseigentümer dies beantragt. Ferner dürfen Feldgeschworene innerhalb eines engen gesetzlichen Rahmens Abmarkungshandlungen in eigener Zuständigkeit und Verantwortlichkeit vornehmen.

Anträge auf Abmarkung durch Feldgeschworene können an die jeweilige Gemeinde oder an den zuständigen Obmann der Feldgeschworenen gerichtet werden. Der Obmann prüft, ob es sich um eine Aufgabe im Zuständigkeitsbereich der Feldgeschworenen handelt, oder ob ein Antrag auf Vermessung beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zu stellen ist.

Über die Abmarkung, die einen Verwaltungsakt darstellt, fertigen die Feldgeschworenen ein Protokoll. Dieses wird dem zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zur Aufbewahrung zugesandt.

Rechtliche Grundlagen
Abmarkungsgesetz (Datenbank BAYERN.RECHT)
Feldgeschworenenordnung (Datenbank BAYERN.RECHT)
Feldgeschworenenbekanntmachung (Datenbank BAYERN.RECHT)