Stadt Memmingen | Neue Regelungen für Besucher*innen

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Mit der weitgehenden Aufhebung des §28b Infektionsschutzgesetzes zum 19.03.2022 ergeben sich Änderungen

Für Besucherinnen und Besucher der Verwaltungsgebäude der Stadt Memmingen gilt weiterhin eine FFP2-Masken-Pflicht. Die 3G-Regelung hingegen ist aufgehoben. Die Immunitäts- oder Test-Nachweis-Pflicht entfällt, außer in den Bereichen, in denen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weiterhin Testerfordernisse oder 3G, 2G oder 2Gplus vorschreibt. So zum Beispiel in der Stadtbibliothek und im Stadtarchiv, hier gilt 3G. Die städtischen Museen und das Theater in Memmingen können ebenfalls mit einem 3G Nachweis besucht werden. Für das Hallenbad gilt die 2G-Regelung. Auch ist die 3G-Regelung für die Stadtratssitzungen ab sofort hinfällig.