Stadt Memmingen | Kein Alkoholverbot mehr in der Fußgängerzone oder auf den Plätzen der Innenstadt

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Da mit Verordnung vom 18.03.2022 das Alkoholverbot aus der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gestrichen wurde, hebt die Stadt Memmingen die Allgemeinverfügung vom 26.11.2021 auf, mit der die konkreten Verbotsflächen in Memmingen festgelegt worden waren. Es besteht daher ab sofort kein Alkoholverbot mehr in der Memminger Fußgängerzone oder auf den Plätzen der Innenstadt.

 

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