Memmingen | UPDATE: Reit- und Fahrverein Memmingen e. V. löst sich auf

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Konflikte mit dem Reitstallbesitzer lassen weiteres Vereinsleben nicht zu

Einer der ältesten Vereine in Memmingen hat in der Mitgliederversammlung vom 9. Februar 2022 seine Auflösung beschlossen. Das Vereinsvermögen wird von einem vom Amtsgericht eingesetzten Notvorstand verwertet und fällt dem gemeinnützigen „Verband der Reit- und Fahrvereine Schwaben“ zu.

Viele Jahrzehnte war der Reit- und Fahrverein Memmingen in reiterlichen Kreisen bekannt und sportlich erfolgreich. Er wurde in den sechziger Jahren gegründet und fand seine Heimat in der Reitanlage Honold im Oberen Eschhaldenweg in Memmingen. Dort wurden vom Verein unter anderem ein Reitplatz, eine Reithalle und eine Vereinsheim errichtet. Die Mitglieder konnten dort ihrem Hobby nachgehen, Turniere wurden ausgerichtet, zahlreiche Kinder und Jugendliche lernten dort das Reiten und den Umgang mit Pferden. Zeitweise hatte der Verein mehrere hundert Mitglieder.

Die Ursache für die jetzt erfolgte Auflösung des traditionsreichen und erfolgreichen Vereins liegt in einem nicht mehr lösbaren Konflikt mit den aktuellen Eigentümern der Reitanlage Honold. Nachdem dort ein Generationswechsel stattfand, verschlechterte sich das Verhältnis zum Verein. Viele Mitglieder kehrten dem Verein den Rücken und traten aus. Die Eigentümer der Reitanlage kündigten langfristige Verträge für den vom Verein gebauten Reitplatz ohne Einhaltung von Kündigungsfristen. Außerdem wurde die Forderung gestellt, 90% der Einnahmen aus dem Turnierbetrieb zu erhalten. Als der gewählte Vorstand dies unter Hinweis auf die Gemeinnützigkeit ablehnte, eskalierte der Konflikt. Familienmitglieder des Grundstückseigentümers traten aus dem Vorstand zurück und aus dem Verein aus. Zudem wurden Geldforderungen gegen den Verein erhoben, die rechtlich nicht begründet waren, so eine Pressemitteilung des der Rechtsanwaltskanzlei Menz & Partner in Memmingen.

Als daraufhin der gesamte gewählte Vorstand zurücktrat, fand sich kein Vereinsmitglied mehr, das in dieser verfahrenen Situation bereit gewesen wäre, ein Vorstandsamt zu übernehmen. Vom Amtsgericht Memmingen wurde daraufhin der bisherige Steuerberater des Vereins, Herr Dr. Andreas Mayer von der Kanzlei Menz & Partner als Notvorstand bestellt.

Dieser bat zunächst den Inhaber der Reitanlage um ein Gespräch, um die aufgetretenen Probleme zu besprechen und zu lösen. Ein solches Gespräch kam jedoch nicht zustande, stattdessen wurde als Reaktion auf das Gesprächsangebot einem Vereinsmitglied der Pensionsvertrag für ein eingestelltes Pferd so kurzfristig und ohne Einhaltung von Kündigungsfristen gekündigt, dass die Versorgung des Tieres gefährdet war.

Dr. Mayer berief daraufhin als Notvorstand zwei Mitgliederversammlungen ein, in denen sich erneut keine Kandidaten für ein Vorstandsamt fanden. Schließlich wurde die Auflösung des Vereins beschlossen. Das bewegliche Vermögen wird nun verwertet, die baulichen Anlagen verbleiben auf der Reitanlage, da ein Abbau wirtschaftlich nicht möglich und sinnvoll ist.

 

UPDATE 12.01.2022 | Reitstall Honold setzt sich zur Wehr

Der Reiterhof Honold lässt sich in der Angelegenheit von einem Günzburger Anwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, vertreten. Dieser teilt am Freitagabend der Redaktion mit, dass der Inhalt der oben stehenden Veröffentlichung „unwahre Tatsachenbehauptungen“ beinhalten würde. Auf die Möglichkeit einer Gegendarstellung, bzw. eine Klarstellung der „unwahren Tatsachen“ verzichtet der Anwalt in seinem Schreiben und verlangt mit Nachdruck die Löschung des Beitrags. Bereits am Freitagmorgen hatte die Redaktion den Verantwortlichen des Reiterhofes auf eine Whatsapp-Nachricht angeboten, dass sie die Möglichkeit der Gegendarstellung haben und die Redaktion gerne bereit ist diese zu veröffentlichen.

Gegenüber der Memminger Zeitung äußert sich der Anwalt: »Als „Lüge und bodenlose Unverschämtheit“ wird die „unwahre Tatsachenbehauptung“ angesehen, einen Pensionsvertrag eines Vereinsmitglieds für ein eingestelltes Pferd so kurzfristig und ohne Einhaltung von Fristen gekündigt zu haben, sodass dadurch die Versorgung des Tieres gefährdet gewesen sei. Der Rechtsanwalt verdeutlicht im Schreiben (an die Memminger Zeitung) dass die Versorgung aller Tiere zu keinem Zeitpunkt gefährdet war. Benjamin Honold wiederum behalte seine Meinung für sich, wolle gegenüber Dritten keine unberechtigten Vorwürfe erheben.«

Den ganzen Beitrag können Sie in der Samstagsausgabe der MZ nachlesen.