COVID-19 | Memmingen: Hinweis für den Einzelhandel – Infektionsschutzmassnahmen

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Die neuen Corona-Regelungen in Memmingen für eine Inzidenz unter 50, die seit heute, 10.06.2021, gelten, haben auf den Einzelhandel keine neuen Auswirkungen.

Schon seit die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am 7. Juni 2021 in Kraft getreten ist, dürfen die Geschäfte bei einer Inzidenz unter 100 ohne Testnachweis und ohne Kontaktdatenerfassung öffnen. Die neuen Regelungen für eine Inzidenz unter 50 bringen daher für Geschäfte keine Neuerungen. Die Zahl der gleichzeitig anwesenden Kunden bemisst sich weiterhin nach der Größe des Geschäfts (maximal ein Kunde je 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und darüber hinaus ein Kunde je 20 Quadratmeter). Und es besteht weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht für Kunden sowie Maskenpflicht für das Personal.

Steigt die Inzidenz über 100, würde wieder die Bundesnotbremse greifen.