COVID-19 | Memmingen: Corona Zahlen sinken weiter – Neue Regelungen in Kraft

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Die erfreuliche Tendenz der vergangenen Wochen hat in der Stadt Memmingen zu einer neuen Allgemeinverfügung geführt, die ab dem 5. Juni in Kraft tritt. Der stabile Inzidenzwert unter 100 macht weitere Öffnungen möglich, wie zum Beispiel im Bereich der Außengastronomie oder beim Besuch von Kulturveranstaltungen und beim Sport. Oberbürgermeister Manfred Schilder ruft die Memminger Bürgerinnen und Bürger jedoch auf, die Regeln einzuhalten: „Wir wollen alle, dass die Geschäfte und Lokale wieder aufmachen dürfen. Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass es auch so bleibt. Und das gelingt nur, wenn alle an einem Strang ziehen!“

Die Lockerungen die sich aufgrund der Allgemeinverfügung ergeben sind weiter unten beispielhaft als Anhang aufgeführt. Die genauen Regelungen finden sich außerdem ausführlich auf der Homepage.

Impfungen

Die Arbeit im Impfzentrum läuft weiter. Stand 1. Juni wurden 24.608 Erstimpfungen sowie 15.213 Zweitimpfungen verabreicht. Das sind gesamt 39.821 Impfdosen. Ebenfalls zum Stand 01. Juni 2021 wurden in den Arztpraxen der Stadt Memmingen insgesamt 10.001 Impfdosen verimpft (7.497 Erstimpfungen und 2.504 Zweitimpfungen).

Klinikum

Im Krankenhaus werden derzeit auf der Normalstation 8 Patienten und auf der Intensivstation 2 Patienten behandelt. (Stand 4. Juni)

Die Senkung der Zahlen macht Vorstand Maximilian Mai vorsichtig optimistisch. Deshalb sind bei stabiler Inzidenz unter 100 Besuche ab dem 07.06.2021 wieder möglich. Unter Einhaltung der 3-G-Regel, das heißt Zutritt nur für genesene, vollständig geimpfte, oder getestete Personen. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Es gilt weiterhin eine 1-1-1 Regelung (1 Besucher/in – 1 Patient/in – 1 Stunde). Beim Betreten des Klinikums muss eine Selbstauskunft ausgefüllt werden und eine FFP-2-Maske getragen werden.

Corona Zahlen

Laut Auskunft des Gesundheitsamts sind nach derzeitigem Stand (2.06.2021; 11:00 Uhr) insgesamt 2.235 COVID19-Fälle aufgetreten. Aktive positive Fälle: 77 (davon Mutationen: 53); Todesfälle weiterhin 25 Derzeit befinden sich 64 Kontaktpersonen in Quarantäne.

Testsituation

Die Möglichkeiten sich kostenlos testen zu lassen, sind in der Stadt Memmingen sehr zahlreich. Einen genauen Überblick gibt der aktuelle Plan der mitgeschickt wird.

Beispiele der Regelungen ab Samstag, 5. Juni:

  1. Die Außengastronomie darf für Besucher mit vorheriger Terminbuchung und mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung öffnen. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein Testnachweis erforderlich.
  2. Theater, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos dürfen für Besucherinnen und Besucher mit einem Testnachweis öffnen. Ferner ist die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 der 12. BayIfSMV unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucherinnen und Besucher mit einem Testnachweis zulässig.
  3. Zulässig ist kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis verfüge. Unter freiem Himmel ist die Sportausübung in Gruppen von bis zu 25 Personen unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis verfügen zulässig. Auch Fitnessstudios dürfen mit Terminvereinbarung und Vorlage eines negativen Testnachweises öffnen.
  4. Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel sind bis zu 250 Zuschauern mit festen Sitzplätzen unter der Voraussetzung, dass Zuschauerinnen und Zuschauer über einen Testnachweis verfügen, zugelassen.
  5. Es sind auch wieder musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist möglich. Auch hier besteht die Verpflichtung eines Testnachweises.
  6. Auch das Memminger Freibad darf für Besucherinnen und Besucher mit einem Testnachweis und nach vorheriger Terminbuchung öffnen. Der genaue Termin steht noch nicht fest, es wird mit Ende der nächsten Woche gerechnet.

Geimpfte und genesene Personen Vollständig geimpfte Personen und nachweislich Genesene sind negativ getesteten Personen gleichgestellt.

Geschäfte Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handelsangeboten die nicht der täglichen Versorgung dienen unterliegen folgenden Regeln: Ein Kunde darf je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche im Geschäft nach vorheriger Terminbuchung willkommen geheißen werden.

Die Ausübung von körpernahen Dienstleistungen ist zulässig. Für die Kunden besteht FFP2-Maskenpflicht und für das Personal die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung. Ein Zutritt ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Der Betreiber hat die Kontaktdaten des Kunden zu erheben.

Schulen Bei einem Inzidenzwert unter 100 findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei ein Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Ist dies nicht möglich, findet Wechselunterricht statt. Es gelten klare Schutz- und Hygienevorgaben.

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sind geöffnet. Die Betreuung erfolgt in festen Gruppen (eingeschränkter Regelbetrieb).

Archive und Bibliotheken dürfen wieder geöffnet haben. Die Memminger Stadtbibliothek bleibt derzeit jedoch bei Click & Meet.

Kulturstätten Besuche in der MEWO Kunsthalle (Tel. 08331/850-771), dem Strigel- und dem Antoniter-Museum (08331/850-245) und dem Stadtmuseum im Hermannsbau (Tel. 08331/850-134) können telefonisch zu den jeweiligen Öffnungszeiten von Dienstag bis Sonntag von 11 bis 17 Uhr gebucht werden. Besuche sind ab dem 12. Juni wieder möglich.

Alkoholkonsumverbot Auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen gilt weiterhin ein Alkoholkonsumverbot: In der Stadt Memmingen betrifft dies den Markt-, Theater- und Schrannenplatz sowie die Kramerstraße, den Weinmarkt und den Roßmarkt.

 

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COVID-19 | Memmingen: Weitere Lockerungsschritte der Corona-Massnahmen ab Samstag, 05.06.2021