Memminger Stadtrat stimmt Maßnamenkonzept VU Altstadt zu

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Dritter und abschließender Teil der Vorbereitenden Untersuchungen Altstadt wurde beschlossen

Das Plenum des Stadtrates der Stadt Memmingen stimmte dem Maßnahmenkonzept, dem Maßnahmenplan sowie den Impulsprojekten der im März 2019 gestarteten Vorbereitenden Untersuchungen (VU) für die Altstadt von Memmingen mehrheitlich zu. Damit kann mit der für die nächsten Jahre vorgesehenen Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden.

Stufe 1 (Bestandsanalyse) der Vorbereitenden Untersuchungen, die im Städtebauförderungsprogramm „Leben findet Innenstadt – Aktive Zentren“ erfolgen, und Stufe 2 (Rahmenplanung) konnten bereits 2020 abgeschlossen werden. Am 25. Mai 2020 hatte der Stadtrat die Bestandsanalyse zur Kenntnis genommen, am 14.12.2020 wurde der Rahmenplan vom Stadtrat beschlossen.

Im Maßnahmenkonzept erfolgt nun auf der Basis der vorangegangenen planerischen Schritte die Zusammenfassung und Priorisierung der Einzelmaßnahmen sowie die Erstellung einer Kosten- und Finanzierungsübersicht.

Dieses Sanierungs- und Entwicklungskonzept bildet die tragfähige Grundlage für die Altstadtsanierung der nächsten circa 15 Jahre. Auf dieser Basis kann das neue Sanierungsgebiet zielführend abgegrenzt und definiert werden. Ziel des Maßnahmenkonzepts ist es, konkrete Projekte und Maßnahmen aufzuzeigen, die zur Behebung der städtebaulichen Missstände sowie zur Erreichung der in Stufe 1 und 2 formulierten Ziele für die Altstadt geeignet sind.

Das Maßnahmenkonzept beinhaltet dabei zum einen das Konzept zur Neuordnung für das förmlich festzulegende Programmgebiet mit Darstellung der planerischen Vorschläge zur baulichen, gestalterischen, verkehrlichen, nutzungsmäßigen sowie grün- und freiflächengestalterischen Neuordnung. Zum anderen die Projekt- und Maßnahmenübersicht mit Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß BauGB und Darstellung der inhaltlichen und zeitlichen Prioritäten, inklusive der Hinweise zu Umsetzungsstrategien sowie Förderkulissen. Zudem beinhaltet es den Vorschlag für den Umgriff des künftigen Sanierungsgebietes, das Sanierungsverfahren und die Sanierungssatzung.

Gegliedert wird das Maßnahmenkonzept in räumliche und thematische Handlungsfelder. Die räumlichen Handlungsfelder sind die West-Ost-Achse „Verkehrsberuhigung und Gestaltung“, die Altstadt Süd-West „Sanierung und Wohnumfeldgestaltung“, die Nord-Süd-Achse „Entwicklung und Stärkung“ und als letztes der Stadtgraben und die Stadtmauer. Als thematische Handlungsfelder sind die Grün- und Freiflächen, die Strategien und Konzepte, die Gebäudesanierung, die Mobilität und der Verkehr und die Gestaltung öffentlicher Raum festgelegt worden.

Zusätzlich sollen kurzfristige Impulsprojekte umgesetzt werden. Als ein solches Projekt wurde bereits die Querungshilfe am Königsgraben realisiert. Weitere Impulsprojekte wie die Anpassung der Parkgebühren oder ein Fußgänger- und Parkleitsystem sollen zeitnah erfolgen.

An der Planung wurden 40 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wie beispielsweise das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege und die IHK Schwaben beteiligt. Sie konnten über ihre Vorhaben informieren, Missstände aus Ihrer Sicht darlegen oder auch Anregungen für das Untersuchungsgebiet geben.

Im Verlauf der gesamten VU wurden auch die Bürgerinnen und Bürger am Prozess beteiligt. So wurden die Eigentümer im Juli/ August 2019 befragt. Im Oktober 2019 fand die erste Bürgerwerkstatt in der Stadthalle Memmingen statt. Hier konnten alle Interessierten ihr Ideen, Wünsche und Anregungen einbringen. Durch die Corona-Pandemie mussten die künftigen Beteiligungen im Onlineformat abgehalten werden. So auch die Beteiligung mittels ePIN von Oktober bis Dezember 2020. Auch die zweite Bürgerwerkstatt musste Online erfolgen. Wieder über die ePIN-Beteiligungsplattform konnten die Bürgerinnen und Bürger im Juli 2020 auf der Basis des Rahmenplanentwurfes Ideen zu den definierten Maßnahmenfeldern entwickeln oder Hinweise zu diesen geben. Die Veranstaltungen bzw. Beteiligungsformate wurden vom Planerteam in Kooperation mit dem Stadtplanungsamt entwickelt und organisiert. Mit Hilfe des dargestellten Beteiligungskonzeptes konnten viele Ideen, Meinungen, Anregungen und Rahmenbedingungen in die VU Altstadt aufgenommen werden. Insgesamt wurden die planerischen Vorschläge positiv bewertet und konnten durch das breit gefächerte Meinungsbild abgerundet werden.

Der Entwurf des Maßnahmenkonzeptes wurde im Rahmen einer Stadtratsklausur am 18. Januar 2021 vorgestellt. Die Stadträtinnen und Stadträte hatten die Möglichkeit, sich zu den Projekten und Maßnahmen sowie zu den Umsetzungszeiträumen zu äußern. Es fand eine Abstimmung zu den vorgeschlagenen Zeiträumen statt. Die ersten Impulsprojekte wurden festgehalten.

Mit dem vorliegenden und beschlossenen Maßnahmenkonzept sind die Vorbereitenden Untersuchungen vollständig. Mit der Feststellung der städtebaulichen und funktionalen Missstände konnte nun der Stadtrat im Anschluss an den Beschluss die Aufhebung der bislang förmlich festgelegten Sanierungsgebiete im Bereich der Altstadt beschließen, was er einstimmig tat.

Anschließend kamen drei weitere Beschlüsse zur VU Altstadt zur Abstimmung. So wurde der Beschluss, das gesamte Altstadtgebiet innerhalb der Stadtmauer einschließlich dem Grabenbereich als neues Sanierungsgebiet festzulegen, einstimmig vom Stadtrat angenommen. Auch die Durchführung der Sanierungsmaßnahme im vereinfachten Verfahren und bis 15 Jahre nach Inkrafttreten der Satzung wurde einstimmig beschlossen, ebenso wie der Beschluss, dass das Plenum des Stadtrates für das künftige Sanierungsgebiet die formulierten grundsätzlichen Ziele und Zwecke bestimmt.

Im Spätsommer oder Herbst 2021 soll es zur weiteren Einbindung der Bürgerinnen und Bürger eine Bürgerinformation über das Ergebnis der VU und den Inhalten und Folgen des neuen Sanierungsgebietes geben.

 

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