Memmingen/Unterallgäu | Corona-Verstöße haben meist einen Bußgeldbescheid zur Folge – hier die Zahlen

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Mit der Verhängung der Corona-Maßnahmen gab es zahlreiche bußgeldbewerte Verstöße.

Bei der Stadt Memmingen wurden bis zum 12.04.2021 insgesamt 692 Bußgeldbescheide erlassen. 632 in 2020 und 60 in 14 Wochen von 2021. Die Stadt teilt mit, das zwischen 90-95% der Anzeigen durch die Polizei an das Ordnungsamt weitergeleitet wurden, 5 bis 10 stammen von Bürgern oder anderen Anzeigenerstattern. Jedoch wurden 2020 insgesamt 103 Anzeigen der Polizei von der Verwaltung nicht mit einem Bußgeld belegt, 2021 war es bisher ein Vorgang.

Es gab auch Verfahren, wo Betroffene Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt hatten, die dann vor dem Amtsgericht Memmingen verhandelt wurden. Genaue Zahlen hierzu konnte die Stadtverwaltung dazu nicht nennen. „Aber es kann grundsätzlich gesagt werden, dass bislang kaum Verfahren vor Gericht eingestellt wurden“, so die Pressesprecherin der Stadt Memmingen.

 

Beim Landratsamt Unterallgäu sehen die Zahlen etwas anders aus und müssen auch separat betrachtet werden. Im Jahr 2020 hat das Landratsamt 214 Bußgeldbescheide versandt, im ersten Quartal 2021 zehn.

Von der Polizei und anderen gab es im Jahr 2020 529 Anzeigen. In diesem Anzeigen sind aber auch Personen aus anderen Landkreisen inkludiert, die nicht durch das Landratsamt Unterallgäu abgearbeitet werden. Ein Beispiel sind hier Geburtstagsfeiern mit Angehörigen. In 2021 steigt die Zahl der Anzeigen auf 1.403 massiv an. Aber auch hierfür gibt es eine einfach Erklärung, denn zum 01.01.2021 wurde die Einreise QuarantäneVO erlassen, die auch am Flughafen Memmingen angewendet werden musste. Hier ging es hauptsächlich um fehlende Bescheinigungen zu Corona-Tests.

Das Landratsamt hat 2020 insgesamt 94 Anzeigen ohne Erstellung eines Bußgeldbescheides eingestellt und in 2021 waren es im ersten Quartal vier.

Aus dem Jahr 2020 sind 200 Bußgeldbescheide rechtskräftig geworden, d.h. die Betroffenen haben auf einen Einspruch gegen den Bescheid verzichtet und die Strafe akzeptiert. Bei elf Bescheiden läuft noch ein entsprechendes Verfahren.