COVID-19 | Memmingen: Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot wird erweitert

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Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot gelten nun auch auf dem Memminger Bahnhofsvorplatz und dem Busbahnhof

Die Stadt Memmingen erlässt die zwölfte Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die Regelungen zur Maskenpflicht und zum Alkoholkonsumverbot auf dem Marktplatz, Weinmarkt, Roßmarkt, Theaterplatz und Schrannenplatz sowie in der Kramerstraße gelten nun auch auf dem Bahnhofsvorplatz und dem Busbahnhof.

 

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