Das Maskenurteil vom Amtsgericht Weimar – Tafeln, Kerzen und Schilder auch in Memmingen vor dem Amtsgericht

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Anfang April 2021 hat ein Familienrichter beim Amtsgericht Weimar einen Beschluss zum Thema „Maskenpflicht an Schulen“ gefasst. Es ging hier um zwei Schulkinder aus einer Grundschule und einer Regelschule. Die Eltern hatten geklagt, dass ihre Kinder in den Schulen Mund-Nasen-Schutz tragen sollen. Der Familienrichter D. nahm sich der Sache an und hat einem Beschluss mit 170 Seiten inklusive Begründung erlassen (siehe hier).

Gegen den Beschluss wurde Rechtsmittel eingelegt und das Verwaltungsgericht Weimar hob die Entscheidung des Familienrichters auf (siehe hier).

Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gingen gegen den Familienrichter zahlreiche Strafanzeigen an. Der Vorwurf Rechtsbeugung im Amt. Die Staatsanwaltschaft prüfte den Vorgang und eröffnete ein Ermittlungsverfahren. Bei einer angeordneten Durchsuchung durch den Ermittlungsrichter wurden Wohn- und Büroräume des Richters durchsucht. Laptop und Handy wurden unter anderem sichergestellt und ausgewertet.

In dieser Durchsuchungsmassnahme sehen nun Menschen, die den Richter in seiner Entscheidung unterstützen, das Ende des Rechtsstaates und gingen dafür auf die Straße, um zu demonstrieren oder eben durch Plakate, Kerzen und Blumen ein Zeichen zu setzen. – auch vor dem Amtsgericht Memmingen.

Aber genau diese Massnahmen machen doch den Rechtsstaat aus. Eine richterliche Entscheidung wird nochmals im Rahmen eines Rechtsmittels geprüft. Dies geschieht durch ein höheres Gericht, hier die Kammer eines Verwaltungsgerichtes. Auch die staatsanwaltlichen Ermittlungen zeigen doch gerade, dass unser Rechtsstaat funktioniert. Es wird ein Vorwurf erhoben – hier Rechtsbeugung im Amt – in einem Vorverfahren wird geprüft, ob es Anhaltspunkte dafür gibt und wenn ja, wird ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Der ermittelnde Staatsanwalt muss auch hier wieder bei einem Richter einen Durchsuchungsbeschluss beantragen und erläutern warum er diesen Beschluss für nötig hält.

Was wäre denn, wenn ein Amtsrichter einfach alleine so Entscheidungen treffen könnte, ohne die notwendige Abwägung der Fakten und Sachverhalte durchzuführen. Die Begründung zum Masken-Beschluss über 170 Seiten lässt nur Argumente gegen den Mund-Nasen-Schutz erkennen, Vorteile hat er in den Augen des Richters nicht.

Der Rechtsstaat funktioniert und auch unsere Gerichte mit ihren Organen.

 

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