COVID-19 | Stadt Memmingen: Inzidenz für die Schulen und Kindertagesstätten – Notbetreuung

-

Print Friendly, PDF & Email

Hier die Amtliche Bekanntmachung der Stadt Memmingen der Inzidenz für die Schulen und Kindertagesstätten. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund einer Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und der Regierung von Schwaben bereits heute (01.04.2021), da am Freitag Feiertag ist.

Da der Wert im Stadtgebiet Memmingen weiterhin über 100 liegt, ist in den Kindertageseinrichtungen – wie in dieser Woche auch – nur eine Notbetreuung der Kinder möglich.

 

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

 und der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV);

Bekanntmachung der Inzidenzeinstufung für den Betrieb von Schulen, Tagesbetreuungsangeboten für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

 

Die Stadt Memmingen gibt gemäß § 18 Abs. 1 Satz 4 der 12. BayIfSMV folgendes bekannt:

Der nach § 28a Abs. 3 Satz 12 IfSG bestimmte Inzidenzwert an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen (Sieben-Tages-Inzidenz) beträgt am Donnerstag, den 01.04.2021, 208,60.

Damit gelten im Stadtgebiet Memmingen, die für diese Inzidenz maßgeblichen Regelungen des § 18 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 der 12. BayIfSMV (Schulen) und § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der 12. BayIfSMV (Tagesbetreuung für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige) für die Dauer der folgenden Kalenderwoche von Montag, den 05.04.2021 bis zum Ablauf des folgenden Sonntags, den 11.04.2021.

Stadt Memmingen – Ordnungsamt