COVID-19 | In Memmingen gelten Regelungen für Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100

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Ab Montag, 08.03.2021, gelten bayernweit in den einzelnen Kommunen unterschiedliche Regelungen, immer abhängig vom Infektionsgeschehen und dem Sieben-Tage-Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen. In Memmingen liegt der Inzidenzwert seit einigen Tagen um die 60, daher gelten Regelungen, die für eine Inzidenz zwischen 50 und 100 vorgesehen sind.

  • Private Treffen sind mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch dürfen sich maximal fünf Personen treffen
  • Der Einzelhandel darf für Terminshopping-Angebote („Click & meet“) öffnen. Eine Kundin oder ein Kunde darf pro angefangene 40 m² Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen bestimmten Zeitraum mit Kontaktnachverfolgung im Geschäft willkommen geheißen werden
  • Individualsport ist möglich mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Zudem ist Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich erlaubt

Der Lesesaal des Stadtarchivs Memmingen ist nach vorheriger Anmeldung (Telefon 08331/850-143; stadtarchiv@memmingen.de) dienstags bis donnerstags von 14 bis 17 Uhr wieder geöffnet. Das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken oder FFP-2-Masken ist notwendig.

 

Bayernweit dürfen unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz ab Montag, 08.03.2021, Buchhandlungen öffnen.

In Schulen findet ab Montag, 15.03.2021, in kreisfreien Städten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 Präsenzunterricht statt, soweit dabei ein Mindestabstand von 1,5m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Ist dies nicht möglich, findet Wechselunterricht statt. Wichtig für Schulen: Die Stadt Memmingen wird jeden Freitag die maßgebliche Sieben-Tage-Inzidenz bekanntgeben, nach der sich in der Folgewoche die Form des Unterrichts richtet. Die Regelung gilt dann für die komplette folgende Woche, egal wie die Inzidenz sich in dieser Woche verändert.