Memminger Fischertagsverein legt Berufung ein – Dürfen Frauen am Fischertag mit in den Bach?

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Nach Intensiven Beratungen mit den Delegierten und den Mitgliedern des Vereinsausschusses hat sich der Fischertagsverein Memmingen e.V. entschlossen, gegen das Urteils des Amtsgericht Memmingen in der Angelegenheit Renz/Fischertagsverein Berufung einzulegen.

Dies bestätigt die durch die coronabedingten Verschiebungen der Vereinsveranstaltungen die bereits vorsorglich und fristwahrend eingelegte Berufung gegen dieses Urteil.

Aus unserer Sicht halten wir zu den Begründungen des Amtsgericht Memmingen zum Grundgesetz hinsichtlich Gleichberechtigung und Vereinsautonomie eine Beurteilung durch das Landgericht in Memmingen für sinnvoll.

Wann es zur Verhandlung vor dem Landgericht Memmingen kommt, ist unter den aktuellen Gegebenheiten noch nicht absehbar. Wir werden Sie hierüber selbstverständlich zu gegebener Zeit informieren