COVID-19 | Stadt Memmingen erlässt Allgemeinverfügung – 06.10.2020

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Veranstaltungen auf 50 Personen beschränkt, Maskenpflicht im Unterricht an weiterführenden Schulen – Oberbürgermeister appelliert an Bürgerschaft

Die Stadt Memmingen hat den Signalwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten, der Inzidenzwert liegt aktuell bei 43,34. Es handelt sich um Infektionen im familiären Bereich, das Infektionsgeschehen ist nicht klar eingrenzbar. Die Stadtverwaltung reagiert mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung, die Einschränkungen für Feierlichkeiten, sowie Maskenpflicht während des Unterrichts an weiterführenden Schulen und für das Personal im KiTa-Bereich mit sich bringt. „Da wir den Signalwert überschritten haben, müssen wir mit besonderen Regelungen reagieren“, betonte Oberbürgermeister Manfred Schilder. „Ich appelliere an die Bürgerschaft, sich an die Regelungen zu halten. Wir werden nur gemeinsam in der Lage sein, diese Pandemie zu bewältigen.“

Aufgrund der in den vergangenen Tagen angestiegenen Zahl an Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus erlässt die Stadt Memmingen eine Allgemeinverfügung, die Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wie Hochzeiten, Trauerfeiern, Geburtstage, Vereins- oder Parteisitzungen auf maximal 50 Teilnehmende begrenzt. Dies gilt nicht für Gottesdienste, Sportveranstaltungen, Freizeiteinrichtungen oder Kulturstätten, da die Einhaltung von Abständen bei deren Besuch durch konkrete Hygienekonzepte geregelt ist. Zudem empfiehlt die Stadt Memmingen dringend, in privaten Räumen keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Personen durchzuführen.

Im schulischen Bereich gelten die Regelungen der Stufe 2 des 3-Stufenplans des Kultusministeriums. Entsprechend gilt auf den Schulgeländen der weiterführenden und berufsbildenden Schulen Maskenpflicht, auch während des Unterrichts. In allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet ist das Personal zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet.

Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, 7. Oktober 2020, in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich Dienstag, 13. Oktober 2020.

Anfang September hatte die Stadt Memmingen zum ersten Mal den Signalwert von 35 und am letzten Ferientag der Sommerferien auch den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten. Da die Infektionen klar auf die Gruppe der Reiserückkehrer aus Risikogebieten begrenzt waren, wurden in einer Allgemeinverfügung die Quarantäne- und Testvorschriften für diesen konkreten Personenkreis verschärft. Das Infektionsgeschehen beruhigte sich innerhalb von rund zwei Wochen.

Memmingen hat als kreisfreie Stadt mit rund 44.000 Einwohnern im Vergleich zu einwohnerstarken Landkreisen nur einen kleinen Spielraum zwischen dem statistisch vorgegebenen Signalwert von 35 und dem Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern. Der Signalwert ist in Memmingen bei 16 Fällen erreicht, der Schwellenwert bei 21 Fällen.

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