Fahrräder und Hunde gehören nicht auf den Wochenmarkt – Mundschutz & Mindestabstand

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Marktsatzung regelt: Verkehrsmittel und Tiere auf Marktflächen nicht erlaubt

In letzter Zeit häufen sich beim städtischen Ordnungsamt Beschwerden von Händlern und Wochenmarktkunden, weil manche Besucherinnen und Besucher des Memminger Wochenmarkts ihr Fahrrad oder auch ihren Hund mit an die Verkaufsstände bringen. Nach der Marktsatzung der Stadt Memmingen ist dies nicht zulässig.

Wagen, Kraftfahrzeuge, Fahrräder und verkehrsbehindernde Gegenstände dürfen auf den Marktflächen nicht mitgeführt oder abgestellt werden, außer sie dienen unmittelbar als Verkaufs- oder Geschäftsstand. Tiere dürfen im Marktbereich während der Marktzeit (7-13 Uhr) nicht mitgeführt werden, ausgenommen Blindenhunde. Im Interesse der Händler und aller Marktbesucher bittet das Ordnungsamt um gegenseitige Rücksichtname und um Einhaltung der Bestimmungen aus der Marktsatzung.

Zur Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt

Auf den Märkten in Bayern gilt aufgrund der Corona-Pandemie eine Maskenpflicht, zudem muss ein Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden. Die gilt nicht nur während des Einkaufs direkt am Stand, sondern für das gesamte Marktgelände einschließlich der Ein- und Ausgänge, Service-Points und sanitären Einrichtungen.

Für Marktverkäufer und ihr Personal ist es im Verkaufsbereich ihrer Stände möglich, auf die Maskenpflicht zu verzichten, wenn durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet wird. Personen, die glaubhaft machen können (z. B. durch Vorzeigen einer ärztlichen Bescheinigung), dass Ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich und unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit. Verstöße, insbesondere gegen die Maskenpflicht, stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbuße geahndet werden können.