Memminger Fischertag | Urteil im Rechtsstreit: Frauen dürfen zukünftig beim Fischertag in den Stadtbach jucken

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Am Montagmorgen, 31.08.2020, hat die Amtsrichterin Katharina Erdt entschieden: Frauen dürfen zukünftig beim Memminger Fischertag in den Stadtbach jucken.

Die Richterin geht in ihrer Begründung darauf ein, dass der Memminger Fischertagsverein gemeinnützig ist. Somit wird er steuerlich begünstigt. Männer und Frauen zahlen gleichermaßen Steuern, daher sollen Frauen auch dieselben Rechte im Verein haben. Auch das Thema „Tradition“ fand in der Urteilsbegründung auch seine Berücksichtigung. Die Tradition des Memminger Fischertages sei über die Jahre hinweg insgesamt sehr aufgeweicht worden. Laut Richterin Erdt wird das Geschehen im Mittelalter am Fischertag nicht mehr eins zu eins nachgespielt. Als Beispiel nennt sie, dass viele Männer mit Jeans und T-Shirts und nicht in einheitlicher, traditioneller Kleidung am „Ausfischen“ mitmachen würden. Ein weiteres Beispiel: Auch Frauen sind heutzutage im Fischertagsverein tätig. „Das war im Mittelalter sicherlich nicht so“, meint die Richterin.

Christiane Renz, seit über 30 Jahre Mitglied im Memminger Fischertagsverein, hatte zweimal bei der Deligiertenversammlung beantragt, dass auch Frauen in den Stadtbach jucken dürfen. Beide Male ist sie aber an den Mitgliedern gescheitert.

Klage reichte die Frau im Frühjahr 2019 beim Amtsgericht Memmingen eingereicht. Sie richtete sich gegen den entsprechenden Artikel in der Vereinssatzung wegen Diskriminierung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Memminger Fischertagsverein hatte bereits im Vorfeld angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.


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Oberbürgermeister Manfred Schilder beim Fischerspruch 2018 – Foto: Pöppel

Oberbürgermeister Manfred Schilder zum heutigen Urteil: „Das Thema wurde in den vergangenen Jahren in Memmingen emotional diskutiert und hat die Menschen in der Stadt gespalten. Glücklicherweise ist diese Diskussion nun beendet. Das Urteil ist eine richtungsweisende Entscheidung. Unser Heimatfest, der Memminger Fischertag, wird sich verändern, sollte das Urteil rechtskräftig werden.“