COVID-19 | Stadt Memmingen: Auf dem Wochenmarkt gilt jetzt Maskenpflicht

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Brauche ich beim Einkauf auf dem Wochenmarkt eine Mund-Nasen-Bedeckung oder nicht? Ab Dienstag, 12. Mai, ist dies bayernweit einheitlich geregelt: Es gilt auf den Märkten in Bayern Maskenpflicht. Dies hat das Bayerische Gesundheitsministerium in der 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgeschrieben. Verkäuferinnen und Verkäufer sowie die Kunden und ihre Begleitpersonen müssen entsprechen auch auf dem Memminger Wochenmarkt eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, um das Corona-Ansteckungsrisiko zu reduzieren. „Das ist keine willkürliche Regelung der Stadtverwaltung“, betont Oberbürgermeister Manfred Schilder. „Die Rechtslage hat sich geändert, und die Maskenpflicht auf Märkten in Bayern wurde nun auf Landesebene für ganz Bayern verpflichtend geregelt.“