Die Lasertaganlage im Memminger Norden ist Geschichte

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Mit freundlicher genehmigung – www.indoorgames.de/lasertag-muenchen

 

Nach einem Rechtsstreit mit der Stadt Memmingen, der nun schon knapp eineinhalb Jahre andauert, hat der Betreiber der Lasertaganlage die Reißleine gezogen und seinen Betrieb in Memmingen geschlossen. Schaden für ihn knapp 300.000 Euro. Am Samstag, 25.08.2018, räumte er seine Halle, das Equipment konnte er verkaufen, natürlich mit erheblichem Verlust. Mitarbeiter und Betreiber standen die Tränen in den Augen, als die Halle leer war, aber es war auch Erleichterung zu spüren, dass das hin und her nun ein Ende hat.

Beim Lasertag treten die Spieler mit Lichtstrahlen-Waffen in futuristischen Szenarien gegeneinander an und markieren sich gegenseitig. Wird die Sensorweste eines Mitspielers von dem Lichtstrahl eines Gegners getroffen, muss der Getroffene das Spielfeld kurzzeitig verlassen. Besonders unter den 10- bis 14-jährigen Jungen ist Lasertag beliebt.

Aufgrund seiner Beliebtheit müssen sich aktuell immer mehr Städte und Gemeinden mit dem Trendsport aus den USA beschäftigen. Grundsätzlich fallen Lasertag-Anlagen nach dem   Bau- und Gewerberecht in den Bereich der Sportstätten, über Altersgrenzen für Minderjährige entscheiden allerdings die örtlichen Jugendämter.

Die Bewertung des Spiels ist auch dort höchst unterschiedlich. Die Landesjugendämter aus Bayern und Rheinland-Pfalz etwa meinen, wesentliches Ziel des Spiels sei das Abschießen der menschlichen Gegner. Das Jugendamt Hannover betrachtet es dagegen als „eine moderne Form von Räuber und Gendarm“.

Die Pädagogen von der nordrhein-westfälischen Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz (AJS) plädieren für eine differenzierte Beurteilung. In einem Merkblatt schlug die AJS vor, Fantasy- oder Science-Fiction-Welten bereits ab 12 Jahren freizugeben; Anlagen mit waffenähnlichen Spielgeräten dagegen erst ab 16 Jahren. Spielstätten mit Nachbildungen von Kampfgebieten oder Panzern sollten für Minderjährige ganz gesperrt werden.

Die Memminger Lasertag-Anlage eröffnete am 31.10.2015. Die Betriebserlaubnis war von der Stadt Memmingen erteilt worden, ein Mindestalter von 12 Jahren wurde in einem Gespräch mit dem Gewerbeamt vereinbart. Der Betrieb erfreute sich über gute Besucherzahlen und die neue Attraktion in Memmingen wurde weit über die Stadtgrenzen hinaus gut angenommen.

Im April 2017 bekam der Betreiber einen gelben Brief von der Stadt Memmingen, einen Bescheid zum sofortigen Vollzug. Die Altersgrenze für die Besucher muss auf 16 Jahre angehoben werden. Für den Betreiber war schnell klar, dass eine Anhebung der Altersgrenze auch Auswirkung auf die Besucherzahl hat und somit die Wirtschaftlichkeit des Betriebes in Frage gestellt sein wird. Er suchte das Gespräch mit der Stadt Memmingen, hier verantwortlich das Jugendamt. Parallel dazu klagte er gegen den Bescheid vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg. Die Lasertaganalge wurde sechs Wochen nach dem Bescheid der Stadt Memmingen angepasst, so dass auch Kinder ab 10 Jahren nach den Empfehlungen des renommierten Gutachters Rehbein eigentlich die Anlage bespielen dürften. Die Gutachten wurden von einem anderen Anlagenbetreiber in Hannover in Auftrag gegeben und wurde dort in einem Gerichtsverfahren umgsetzt. Die Telefonate und Gespräche mit der Stadt brachten keinen Erfolg und man erlangte den Eindruck, dass es hier nicht darum geht Lösungen und Kompromisse zu erarbeiten, sondern dass man auf Biegen und Brechen an der Altersgrenze festhalten will.

Das Bayerische Landesjugendamt hat drei Altersstufen für Lasertag-Anlagen definiert. 14, 16 und bis 18 Jahre –  in den Unterlagen wird klar festgelegt, auf welche Spielarten, deren Aufbau und Zielsetzung, welche Altersgrenze angewendet werden soll. Nach dieser Darstellung hätte die Memminger Anlage durchaus eine Zulassung ab 14 Jahren erhalten können, so der Betreiber.

Lasertag ist nicht Lasertag – gerade die unterschiedlichen Ausrichtungen der Anlagen, die Art des Punktesammelns, der Umgang mit den „Phaser“, die eingesetzte Kleidung der Spieler, die Aufsicht während des Spielbetriebs, Geräuscheffekte u.v.m. machen die Anlagen unterschiedlich.

Auch in Kempten hat der Memminger Betreiber eine Lasertag-Anlage in Betrieb. Hier besteht zwischen der Stadtverwaltung, dem Jugendamt der Stadt Kempten, ein reger positiver Austausch. Es finden Gespräche statt und es wird im Miteinander auf Gesetzesänderungen oder Anregungen reagiert.

Mit Sicherheit hätte man die Lasertag-Anlage retten können, wenn man Seitens der Stadtverwaltung, hier dem Jugendamt, versucht hätte mit dem Gewerbetreibenden sich an einen Tisch zu setzen und Kompromisse zu suchen. Aber es ist anscheinend doch oftmals einfacher einen Bescheid vom Schreibtisch aus zu erlassen und dann die Juristen über Jahre hinweg Rechtsstreite führen zu lassen und so die Betreiber in die Knie zu zwingen. Oberbürgermeister Manfred Schilder ist in Memmingen bei seiner Wahl angetreten, um als Mittelsmann zwischen Verwaltung und Bürger zu stehen. Im Fall Lasertag hat das wohl nicht funktioniert. Aber vielleicht kann man sich im nachhinein die Fall nochmals genauer anschauen und in der Zukunft erst gemeinsam sprechen, die Standpunkte darlegen und dann Bescheide erlassen. So ist nun Memmingen wieder um eine Attraktion ärmer und die Verwaltung hat ihr Ziel auch ohne Gerichtsurteil erreicht, weil sie auf Zeit gespielt hat, anstatt nach Lösungen zu suchen.

 

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