Landratsamt Günzburg informiert – Aktuelle Änderungen im Kfz-Zulassungsrecht

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Kfz-KennzeichenAb Januar 2015 ist es möglich, dass Fahrzeughalter beim Umzug ihr Kennzeichen (Unterscheidungszeichen) bundesweit weiterverwenden können. Das bedeutet, dass der Fahrzeughalter beim Umzug z.B. sein bisheriges Berliner Kennzeichen (B) im Landkreis Günzburg weiternutzen darf oder er bei einem Umzug nach München, sein bisheriges GZ- oder KRU- Kennzeichen mitnehmen kann. Auch wenn der Fahrzeughalter sein bisheriges Kennzeichen mitnimmt ist es erforderlich, das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde umzumelden. Der Fahrzeughalter spart bei der Kennzeichenmitnahme Zulassungsgebühren und ebenso die Kosten für neue Kennzeichenschilder. Die Tarife der Kfz-Versicherung richten sich nach der regionalen Klasse seines tatsächlichen Wohnorts (Postleitzahl).

Bei Halterwechsel keine Kennzeichen-Mitnahme

Ändert sich der Halter des Fahrzeugs bleibt es dabei, dass die Kennzeichen nicht mitgenommen werden können – gleiches gilt für Fahrzeuge, welche zum Zeitpunkt des Umzugs nicht zugelassen sind.

Internetbasierte Fahrzeugzulassung – i-Kfz, Online Außerbetriebsetzung

Zudem können Fahrzeuge ab dem 01. Januar 2015 online außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) werden. Ermöglicht wird dies über neue Sicherheitscodes auf den Stempelplaketten des Nummernschilds und in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie dem neuen Personalausweis mit online-Identifikation. Möglich ist dieses nur für Fahrzeuge, die ab dem 01. Januar 2015 zugelassen werden, da diese Fahrzeuge die neuen Sicherheitscodes auf den Stempelplaketten und im Fahrzeugschein haben.

Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, die Zulassungsbehörde zu nutzen.

Gebührenerhöhungen

Bei vielen Zulassungsvorgängen ergeben sich ab dem 01. Januar 2015 auch geringe (meist unter einem Euro) Gebührenerhöhungen.

Für detaillierte Informationen zur bundesweiten Kennzeichenmitnahme und zur Online-Abmeldung sowie zu den Gebührenänderungen steht Ihnen gerne das LandkreisBürgerBüro unter der Rufnummer 08221/95-999 oder der Internetauftritt unter www.landkreis-guenzburg.de Rubrik „Auto und Verkehr“ zur Verfügung.