Keine Feuerwerkskörper in der Memminger Altstadt!

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Das Verbot gilt an Silvester, 31.12.2014, und Neujahr, 01.01.2015

5Zum Schutz der historischen Gebäude ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 wie beispielsweise Raketen, Knaller, Batteriefeuerwerke in der Memminger Altstadt (siehe Karte) an Silvester, 31.12.2014, und Neujahr, 01.01.2015, verboten. Hierzu hat die Stadt Memmingen eine Allgemeinverfügung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro. Die Polizei wird die Einhaltung des Verbotes überwachen und entsprechend einschreiten.

Außerhalb der Altstadtgrenze dürfen Feuerwerkskörper an Silvester und Neujahr wie gewohnt abgeschossen werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe des Klinikums, von Kinder- und Altenheimen sowie Kirchen ist gesetzlich verboten.

Das Feuerwerksverbot in der Altstadt wurde erstmals zum Jahreswechsel 2012/2013 erlassen und hat sich seit dem sehr bewährt.

 

Memmingen Abbrennverbot