Memmingen – Polizei geht gegen rechtsgerichteten Versandhandel vor

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Foto: Polizei
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Über 900 Straftaten sind das Ergebnis einer Durchsuchungsaktion im rechten Milieu.

Ein Hinweis über das Kontaktformular der Polizei, dass über einen Onlineshop ein Pullover mit dem SS-Totenkopf vertrieben werde, war 2012 der Auslöser der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Memmingen sowie der Kripo Memmingen. Im Rahmen von diesen Ermittlungen ergaben sich schnell Hinweise auf weitere Straftaten eines Unterallgäuers, der zu diesem Zeitpunkt von Memmingen aus einen der deutschlandweit größten Versandhandel für rechtsgerichtete Musik betrieb. Der 31-jährige Tatverdächtige, der einen großen Teil seines Lebensunterhalts mit dem Vertrieb der Szene-Musik bestreitet, hat gleichzeitig eine Führungsfunktion bei einer regionalen Skinheadgruppierung inne. Aufgrund des bestehenden dringenden Tatverdachts von einer Vielzahl von rechtsgerichteten Propagandadelikten kam es nach aufwendigen Vorermittlungen am 13.05.2014 zu einer zeitgleichen Durchsuchung von insgesamt acht Wohn- und Geschäftsräumen. Darunter auch ein Tonstudio im Bereich Laupheim (Baden Württemberg) in dem Tonträger rechter Musikgruppen aufgenommen und produziert werden, sowie bei zwei Internetdienstleistern über welche die Geschäfte abgewickelt wurden.

 

Bei dieser Durchsuchungsaktion wurden von rund 2.100 verschiedenen Tonträgern insgesamt über 23.500 Exemplare sichergestellt. Ebenfalls erfolgte die Sicherstellung von 5 TB digitaler Daten sowie diverser Gegenstände mit strafbaren Inhalten wie Patches etc. die vielfach eine den Nationalsozialismus verherrlichende, fremdenfeindliche oder antisemitische Haltung erkennen lassen. Bei der anschließenden Auswertung ergaben sich insgesamt 907 strafrechtlich relevante Taten. Die Bandbreite der Delikte erstreckt sich hierbei auf

 

  • Volksverhetzung
  • Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
  • verfassungsfeindlichen Verunglimpfung von Verfassungsorganen
  • Straftaten der Gewaltdarstellung
  • Verstößen nach dem Jugendschutzgesetz
  • dem öffentlichen Auffordern zu Straftaten
  • Beschimpfung von Religionsgesellschaften

Die Straftaten sind mehrheitlich Folge des deutschlandweiten und teils internationalen Versands von Tonträgern und weiteren Artikeln von rechtsgerichteten Musikgruppen die aufgrund der Liedtexte oder der optischen Gestaltung indiziert oder strafrechtlich relevant (z.B. durch Hakenkreuzabbildungen) sind. Dabei waren die strafrechtlich relevanten Artikel teilweise nicht über den Onlineauftritt des Versandhandels einsehbar, sondern wurden nur auf E-Mail Anfragen verschickt. Rund 280 Besteller wurden in Folge zu polizeilichen Vernehmungen vorgeladen. Aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden Erkenntnisse wurden über diese Straftaten hinaus 13 Ermittlungsverfahren gegen weitere Personen u.a. aufgrund des dringenden Tatverdachts rechtsgerichteter Propagandadelikte eingeleitet.

 

Foto: Polizei
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