COVID-19 | Notbremse in Kempten ab Sonntag, 28. März 2021

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Die Stadt Kempten (Allgäu) hat an drei aufeinander folgenden Tagen, vom 24. bis 26. März 2021, den 7-Tages-Inzidenzwert von 100 überschritten (Stand 26. März: 133,0) Die sogenannte „Notbremse“ greift nun auch in Kempten. Daher gelten ab Sonntag, 28. März 2021 die folgenden Regelungen:

Private Zusammenkünfte

  • eigener Haushalt + 1 Person
  • Dies gilt für den öffentlichen und privat genutzten Raum und auf privat genutzten Grundstücken. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit.

Nächtliche Ausgangssperre

  • von 22 bis 5 Uhr
  • Das Haus darf nur aus wirklich triftigem Grund verlassen werden.

Einzelhandel

  • geschlossen, außer Lebensmitteleinzelhandel, Buchhandlungen, Baumärkte, Blumenläden, Gartenmärkte, etc. >> Alle Ausnahmen finden Sie hier.
  • „Click & Collect“, das heißt die Abholung vorbestellter Waren ist zulässig – unter Einhaltung der üblichen Voraussetzungen (Mindestabstand, FFP2-Maskenpflicht für Kunden, Schutz- und Hygienekonzept)

Stadtbibliothek

geöffnet

Theater, Konzerte, Kinos, Museen und Kulturstätten

geschlossen

Außerschulische Bildung, Musik- und Fahrschulen

geschlossen

Sport

  • Kontaktfreier Sport mit Haushalt plus 1 Person, kein Mannschaftssport
  • Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten sind nur unter freiem Himmel und nur für kontaktfreien Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen zulässig

Außengastronomie

geschlossen

Freizeitveranstaltungen

verboten

Schulen und Kitas

  • Schulen: Osterferien
  • KiTas: geschlossen, Regelungen zur Notbetreuung werden von der Staatsregierung erlassen

Maskenpflicht

Weiterhin gilt in den von der Stadt Kempten (Allgäu) ausgewiesenen Zonen die Maskenpflicht und das Verbot für den Konsum von Alkohol. Die Pläne finden Sie hier.

 

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