Kempten/Allgäu + 30.04.2014 + 14-0607
UPDATE
Ein Zeuge belastet den Angeklagten schwer. Er was als Security-Mitarbeiter auf dem Tänzelfest. Der Mann will den Schlag gegen den Kopf und die anschließenden Tritte gegen das Opfer aus nächster Nähe beobachtet haben. Er bestätigt auch, dass der Angeklagte völlig unvermittelt und ohne Anlass zu schlug. In seiner Aussage vor Gericht konnte der Zeuge den Angeklagten klar wieder erkennen und wies auf ein FC Bayern Tattoo am Unterschenkel hin. Falk H. bestätigte, dass er ein solches Tattoo hat.
Die Verteidigerin, Frauke Andresen, erklärte, dass in der Tatnacht ein zweiter Mann unterwegs gewesen sei, der wie ihr Mandant ausgesehen habe und auch ein orangenes T-Shirt getragen habe. Somit könnte auch ein anderer Täter in Frage kommen. Der Angeklagte ließ durch seine Anwältin mitteilen, dass er sich selbst an die Vorgänge nicht mehr erinnern kann.
Vor der „Großen Strafkammer“ des Landgerichts Kempten hat am Mittwoch Morgen, 30.04.2014, um kurz nach 9.00 Uhr, der Prozess zur tödlichen Schlägerei auf dem Kaufbeuren Tänzelfest vor neun Monaten begonnen.
Dem Angeklagten Falk H. wird Körperverletzung mit Todesfolge und versuchter Mord vorgeworfen.
Der thüringische Falk H. soll in der Nacht vom 17.07.2013, auf 18.07.2013, den 34-jährigen Familienvater mit einem Faustschlag gegen den Kopf verletzt haben, worauf es zu einer Einblutung in die weiche Hirnhaut kam. Der Familienvater stürzte zu Boden, da er das Bewusstsein verlor. Hier trat der Angeklagte mit den Füßen weiter gegen den am Boden reglos liegenden Mann.
Falk H. war zusammen mit sechs weiteren Arbeitskollegen auf dem Tänzelfest in Kaufbeuren. Gegen 23.30 Uhr machte sich die Gruppe auf zum Ausgang. Hier trafen die Arbeiter auf eine Dreiergruppe, die ebenfalls gerade das Festgelände verlassen wollten. Aus der alkoholisierten Gruppe um den Angeklagten wurden die Drei provoziert und als „scheiß Polacken“ und „scheiß Russen“ beleidigt. Es kam zu einer Schupserei mit Schlägen. Die Gruppe um Falk H. merkte schnell, dass sie den drei Kontrahenten nicht gewachsen waren und suchten das Weite.
Wütend zog der Angeklagte mit seinen Begleitern weiter. Hierbei trafen sie auf eine Gruppe von Männern, denen auch der 34-jährige Familienvater Konstantin M. angehörte, wobei das spätere Opfer voraus ging. Falk H. ging auf Konstantin M. zu und brüllte ihn an, „Willst Du mich anfotzen?“ Ohne die Antwort abzuwarten schlug Falk H. zu.
Die Verteidigerin Frauke Andresen aus Buchloe ordnet ihren Mandanten nicht der rechten Szene zu. Andere Szenekundige sehen in Falk H. einen Neonazi. Dafür könnten auch die zahlreichen Vorstrafen sprechen. Der Blutalkohol vom Angeklagten wurde durch eine Blutprobe in der Nacht noch dokumentiert. Der Wert ergab 1,8 Promille um 2.30 Uhr. Daraus resultiert eine maximale mögliche Blutalkoholkonzentration von 2,45 Promille zur Tatzeit. Mehrere Gutachten werden dem Gericht während des Prozesses Frage und Antwort stehen.
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