COVID-19 | Kaufbeuren: Unterschreitung einer 7-Tage-Inzidenz von 100 – Lockerungen ab 21.05.2021

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In der Stadt Kaufbeuren hat die nach § 28 a Abs. 3 Satz 12 Infektionsschutzgesetz (IfSG) bestimmte Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) den Wert von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten.

Damit gelten in der Stadt Kaufbeuren ab dem 21.05.2021 diejenigen Regelungen der 12. BayIfSMV, die an die Unterschreitung einer 7-Tage-Inzidenz von 100 geknüpft sind, solange bis eine erneute Bekanntmachung der Stadt Kaufbeuren gemäß § 3 Nr. 1 der 12. BayIfSMV erfolgt.

 

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