COVID-19 | Kaufbeuren: Informationen zum Schul- und Kindergartenbetrieb in der Kalenderwoche 17/21

-

Print Friendly, PDF & Email

Die Stadt Kaufbeuren gibt amtlich bekannt, dass die nach § 28 a Abs. 3 S. 12 IfSG bestimmte Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tages-Inzidenz) am Freitag, den 23.04.2021, nach der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts bei 189,2 liegt.

In der Stadt Kaufbeuren überschreitet somit die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100.

  1. Für den Schulbetrieb gelten damit in der Stadt Kaufbeuren folgende Regelungen:

  1. In der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet unter den Voraussetzungen des § 18 Abs. 4 der 12. BayIfSMV Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.

  1. An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.

  1. Für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder gilt damit in der Stadt Kaufbeuren folgende Regelung:

Die Einrichtungen sind geschlossen. Regelungen zur Notbetreuung werden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Gesundheitsamt für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung erlassen.

Diese Regelungen gelten für die Stadt Kaufbeuren für die Dauer der folgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.

 

Loader Wird geladen …
EAD-Logo Es dauert zu lange?

Neu laden Dokument neu laden
| Öffnen In neuem Tab öffnen