IHK Schwaben | Von Mindestlohn bis Kaufverträge: Das ändert sich 2022

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IHK-Experten erklären die wichtigsten Rechtsänderungen.

Neues Jahr, neue Vorschriften. 2022 bringt zahlreiche Änderungen mit sich: beim Mindestlohn ebenso wie bei Kaufverträgen oder im Steuerrecht. Die Experten der IHK Schwaben fassen zusammen, auf was sich Unternehmer und ihre Mitarbeiter zum Jahreswechsel einstellen müssen.

 

Änderungen im Kaufrecht für Verbraucher: Digitale Produkte im Fokus

Egal ob Tablets, E-Bikes, intelligente Armbanduhren, Saugroboter oder Waschmaschinen – in vielen Produkten steckt heute jede Menge Technik. Doch was ist, wenn sich das digitale Umfeld ändert? Oder ein Sicherheitsupdate erforderlich wird? Eine Änderung des Kaufrechts, das zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt, nimmt den Verkäufer künftig stärker in die Pflicht, wenn er Verträge mit Endverbrauchern schließt: Er muss sicherstellen, dass die Technik auch bei solchen Veränderungen noch funktioniert. Dazu muss er z. B. in der Regel alle Aktualisierungen zur Verfügung stellen, die die Funktion des Produkts sicherstellen. Er muss den Verbraucher zudem über anstehende Aktualisierungen informieren. Wie lange diese Verpflichtung besteht, hängt vom Einzelfall und der üblichen Lebenserwartung des Produkts ab. Allerdings, darauf weist die Expertin für Vertragsrecht der IHK Schwaben, Eva Schönmetzler, ausdrücklich hin: „Der Verkäufer ist auch nach dem neuen Kaufrecht nicht dazu verpflichtet, verbesserte Versionen der digitalen Elemente zur Verfügung zu stellen.“

Das neue Kaufrecht enthält eine Reihe weiterer Veränderungen, z. B. bei Sachmängeln oder bei Verbrauchsgütern. „Unternehmen sollten daher unbedingt jetzt noch ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen überprüfen und ggf. anpassen“, rät Schönmetzler. Weitere Informationen zu den neuen Regelungen gibt es unter schwaben.ihk.de, Nr. 5327614.

Neu bei Online-Verträgen: Ein Button für einfaches Kündigen

Auch bei Verträgen zwischen Online-Händlern und Verbrauchern etwa für Mobilfunk oder Streamingdienste gibt es Änderungen: So muss der Online-Händler ab 1. Juli 2022 auf seiner Website einen Kündigungs-Button platzieren, wenn er seinen Kunden Laufzeitverträge anbietet. Dieser Button darf nicht versteckt auf der Seite sein, sondern muss leicht zugänglich und gut sichtbar platziert werden. „Ziel ist es, dass Verträge auf dieselbe Weise beendet werden können, wie sie geschlossen wurden“, erklärt Schönmetzler.

Weitere Informationen zum Kündigungs-Button und anderen Regelungen, die Verbraucherverträge betreffen, sind unter schwaben.ihk.de, Nr. 5201312 zusammengefasst.

Gesetzlicher Mindestlohn steigt
2022 wird der Mindestlohn, der die absolute Lohnuntergrenze in Deutschland regelt, gleich zweimal steigen: Ab dem 1. Januar 2022 beträgt er 9,82 Euro pro Stunde, ab dem 1. Juli 2022 schreibt der Gesetzgeber einen Mindestlohn von 10,45 Euro pro Stunde vor. „Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmer über 18 Jahren“, erläutert Hanna Schmid, Arbeitsrechtsexpertin der IHK-Schwaben. In vielen Branchen und Unternehmen sind die Arbeitgeber wegen bestehender Tarifverträge verpflichtet, einen höheren Lohn als den gesetzlichen Mindestlohn zu bezahlen. „Dies betrifft vor allem das Handwerksgewerbe wie Gebäudereiniger, Gerüstbauer, Elektriker, Maler und Lackierer, Schornsteinfeger, Steinmetzte und Steinbildhauer“, so Schmid. Die Ampelkoalition aus SPD, Grüne und FDP plant darüber hinaus die Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro.

Informationen zum Mindestlohn sowie eine Liste mit den Untergrenzen für verschieden Branchen ist unter schwaben.ihk.de, Nr. 237452 nachzulesen.

Whistleblower: Mehr Schutz bei Hinweisen auf Fehlverhalten

Egal ob ein Verstoß gegen Umweltstandards vorliegt oder öffentliche Gelder nicht ordnungsgemäß verwendet werden: Mitarbeitende können mögliche Missstände in Unternehmen melden – der internen Compliance-Abteilung oder einer externen Behörde. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern werden laut einer neuen EU-Richtlinie, die 2022 in nationales Recht umgesetzt wird, dazu verpflichtet, Kanäle einzurichten, über die Verstöße gemeldet werden können. „Grundlegendes Ziel der Richtlinie ist es, die Aufdeckung und Unterbindung von Verstößen zu forcieren und gleichzeitig Hinweisgeber besser zu schützen“, erläutert Hanna Schmid.

Weitere Informationen gibt es unter schwaben.ihk.de, Nr. 5119450.

Krankmeldung: Meldeschein auf Papier wird digitalisiert

Bereits seit Oktober werden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von Ärzten digital an die Kassen übermittelt. Ab dem 1. Juli 2022 verschwindet der gelbe Krankmeldeschein auf Papier komplett. Dann werden die Krankmeldungen dem Arbeitgeber ebenfalls digital zur Verfügung gestellt.

Mehr Spielraum für Steuerfreiheit: Freigrenze für Sachbezüge steigt

Alles, was ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber für seine Arbeitsleistung erhält, gilt als Arbeitslohn. Die Folge: Steuern und Sozialversicherungsbeiträge müssen dafür gezahlt werden. Doch es gibt Ausnahmen, die bekannteste ist der monatliche Tankgutschein. Dieser durfte bislang den Wert von monatlich 44 Euro nicht überschreiten. „Nur dann war diese Leistung steuer- und sozialversicherungsfrei“, erklärt Kurt Geyer, der bei der IHK Schwaben zum Thema Steuern berät. „Ab 2022 wird dieser monatliche Wert auf 50 Euro erhöht.“

Ein Erklärvideo, wie Arbeitnehmer den Spielraum nutzen können, gibt es unter schwaben.ihk.de, Nr. 5112346.