Aus dem Sachverständigenausschuss zur Evaluation der Corona-Maßnahmen kommt die Forderung nach einer schnellen Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes.

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Aus dem Sachverständigenausschuss zur Evaluation der Corona-Maßnahmen kommt die Forderung nach einer schnellen Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes. Die notwendige Reform könne „handwerklich nicht gut werden, wenn man die Sommerpause verstreichen lässt und erst im September den Stift in die Hand nimmt“, sagte die Juristin Andrea Kießling, die dem Gremium angehört, der „Zeit“ laut Vorabmeldung vom Mittwoch. 
„Wenn ich ein Gesetz befriste, dann weiß ich doch zu dem Zeitpunkt, an dem ich es verabschiede, dass es befristet ist, und könnte eigentlich sofort daran arbeiten, es besser zu machen als beim letzten Mal“, sagte die Juristin, die als Expertin für Gesundheitsrecht an der Universität Frankfurt arbeitet. Es sei problemlos möglich, das Gesetz zu entfristen und Regelungen für Sommer und Winter hineinzuschreiben.
Teile des Infektionsschutzgesetzes sind bis zum 23. September befristet – insbesondere der Passus zu den möglichen Corona-Eindämmungsmaßnahmen. Gespräche darüber, wie es nach Fristende weitergehen soll, wurden von der FDP bisher mit dem Argument abgelehnt, dass zunächst der Evaluierungsbericht des Sachverständigenausschusses abgewartet werden müsse. Der Bericht soll am Freitag vorgelegt werden.
Kießling äußerte sich kritisch dazu, dass überhaupt eine Befristung im Gesetz steht. „Wenn man sich unter Zeitdruck immer wieder neu einigen muss, dann müssen die Koalitionspartner nachgeben: ‚Gut, dann machen wir halt nur Maßnahme A, statt auch B, C und D, bevor wir gar keine Rechtsgrundlage mehr haben'“, sagte sie.
Ursprünglich habe die Ampel-Regierung angekündigt, die zentralen Vorschriften zur Epidemiebekämpfung im Infektionsschutzgesetz zu reformieren, sagt Kießling, die einen 900 Seiten starken Kommentar zu dem Gesetz herausgegeben hat. „Jetzt sieht man: Wir werden wieder nur punktuelle Regelungen haben und keine, die das Gesetz zukunftsfest macht, sodass man die Vorschriften auch auf Sars-CoV-3 anwenden könnte oder auf einen anderen neuen Erreger.“
cne/jp

© Agence France-Presse